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Soweit ich das in unserer Reisegruppe mitbekommen habe, müssen die Fahrzeuge übermessen werden die auf dem WomoParker stehen.
Kann da aber auch sehr gut falsch liegen ;-)
Soweit ich das in unserer Reisegruppe mitbekommen habe, müssen die Fahrzeuge übermessen werden die auf dem WomoParker stehen.
Kann da aber auch sehr gut falsch liegen ;-)
5.3. Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken auf Fläche Y, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.