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Marshmallowman

W:O:A Metalmaster
17 Dez. 2010
16.354
2.514
130
32
Bad Bevensen
Nein, was sagt der.

Hat mein Browser gepennt?
§42a regelt das Führen bestimmter Messer. Insbesondere solcher mit feststehender Klinge über 12cm Länge oder einhandmessern mit selbstständig verriegelnder Klinge.
Der Besitz ist erlaubt aber das Führen nur bei einem "berechtigten Interesse"
heck noch nicht, aber frontkucker mal ausgetauscht. war n bischen dunkel nur auf einem auge zufahren. :o:ugly:

und du?

Nope


Wie lange schläfst du im Schnitt?