Ob und wie wählen geistig Behinderte?

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Heimdoki

W:O:A Metalmaster
14 Juni 2004
5.924
0
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Bleischt aus Hesse
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Vor Kurzem gab es auf DSF (!!!) mittags ein Interview mit Wolfgang Thierse.
Die Fragen wurden von geistig Behinderten gestellt. Bei den Fragen handelte es sich natürlich verstärkt um Behinderungen- politik (u.a. ob es auch Behinderte im Bundestag gäbe...)
Sehr interessant, konnte es leider nicht zu Ende sehen...
 

Frostgrinder

W:O:A Metalhead
6 Nov. 2002
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Nexus von Sominus
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Auch Behinderte die einen Betreuer haben dürfen wählen, sofern sie in der Lage sind. Leiglich bei einem gesetzlichen Betreuer der alle (!) Angelegenheiten regelt entfällt das Wahlrecht.
Aufgrund meines Berufes bin ich schon oft mit behinderten Menschen wählen gegangen. Manch einer benötigte auch Hilfe. Es war nie ein Problem mit in die Kabine zu gehen. Beispielweise hatten wir einen Bewohner der politisch interessiert war, aber nicht lesen konnte. Wichtig ist natürlich das sich der Betreuer bei dieser Hilfe nicht einmischt oder versucht den Wähler zu beeinflussen.
Aufgabe war auch oft den Menschen zu erläutern welche Partei wofür steht, welches Programm diese fährt, etc. Natürlich ebenso wertfrei. Es gibt aber auch sehr gute Infobroschüren für Behinderte bezüglich der Wahl.

Es kam allerdings bei jeder Wahl ebenso vor, dass Bewohner Wahlscheine erhielten, die seit Jahren gesetzliche Betreuer für alle Angelegenheiten hatten. Oft waren Bewohner darunter die bettlägerig waren und kognitiv nicht in der Lage gewesen wären zu wählen.

Sobald Wahlscheine bei uns eintrudelten konnten die Bewohner entscheiden ob sie wählen gehen möchten, ob sie Hilfe benötigen etc.
Gingen sie nicht wählen wurden die Wahlscheine vernichtet.
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
47.608
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Frostgrinder schrieb:
Auch Behinderte die einen Betreuer haben dürfen wählen, sofern sie in der Lage sind. Leiglich bei einem gesetzlichen Betreuer der alle (!) Angelegenheiten regelt entfällt das Wahlrecht.
Aufgrund meines Berufes bin ich schon oft mit behinderten Menschen wählen gegangen. Manch einer benötigte auch Hilfe. Es war nie ein Problem mit in die Kabine zu gehen. Beispielweise hatten wir einen Bewohner der politisch interessiert war, aber nicht lesen konnte. Wichtig ist natürlich das sich der Betreuer bei dieser Hilfe nicht einmischt oder versucht den Wähler zu beeinflussen.
Aufgabe war auch oft den Menschen zu erläutern welche Partei wofür steht, welches Programm diese fährt, etc. Natürlich ebenso wertfrei. Es gibt aber auch sehr gute Infobroschüren für Behinderte bezüglich der Wahl.

Es kam allerdings bei jeder Wahl ebenso vor, dass Bewohner Wahlscheine erhielten, die seit Jahren gesetzliche Betreuer für alle Angelegenheiten hatten. Oft waren Bewohner darunter die bettlägerig waren und kognitiv nicht in der Lage gewesen wären zu wählen.

Sobald Wahlscheine bei uns eintrudelten konnten die Bewohner entscheiden ob sie wählen gehen möchten, ob sie Hilfe benötigen etc.
Gingen sie nicht wählen wurden die Wahlscheine vernichtet.


danke... :)
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
Frostgrinder schrieb:
Auch Behinderte die einen Betreuer haben dürfen wählen, sofern sie in der Lage sind. Leiglich bei einem gesetzlichen Betreuer der alle (!) Angelegenheiten regelt entfällt das Wahlrecht.
Aufgrund meines Berufes bin ich schon oft mit behinderten Menschen wählen gegangen. Manch einer benötigte auch Hilfe. Es war nie ein Problem mit in die Kabine zu gehen. Beispielweise hatten wir einen Bewohner der politisch interessiert war, aber nicht lesen konnte. Wichtig ist natürlich das sich der Betreuer bei dieser Hilfe nicht einmischt oder versucht den Wähler zu beeinflussen.
Aufgabe war auch oft den Menschen zu erläutern welche Partei wofür steht, welches Programm diese fährt, etc. Natürlich ebenso wertfrei. Es gibt aber auch sehr gute Infobroschüren für Behinderte bezüglich der Wahl.

Es kam allerdings bei jeder Wahl ebenso vor, dass Bewohner Wahlscheine erhielten, die seit Jahren gesetzliche Betreuer für alle Angelegenheiten hatten. Oft waren Bewohner darunter die bettlägerig waren und kognitiv nicht in der Lage gewesen wären zu wählen.

Sobald Wahlscheine bei uns eintrudelten konnten die Bewohner entscheiden ob sie wählen gehen möchten, ob sie Hilfe benötigen etc.
Gingen sie nicht wählen wurden die Wahlscheine vernichtet.

Sehr informative Antwort - danke!
 

monochrom

W:O:A Metalmaster
15 Aug. 2002
15.501
4
83
54
Hamburg
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Kate McGee schrieb:
In kleineren Altersheimen, Krankenhäusern, Klöstern etc. findet die Stimmabgabe meist direkt vor Ort mit Hilfe sog. "beweglicher Wahlvorstände" statt. Das sind ganz normale Wahlhelfer, die für eine kurze Zeit das Wahllokal verlassen, um die Stimmen einzusammeln. Die betroffenen Wähler müssen aber zuvor wie bei der Briefwahl einen Wahlschein beantragt haben. So kann das ganze halbwegs kontrolliert ablaufen.

Hier eine schöne Geschichte aus meiner Zeit als Wahlhelfer: Der "bewegliche Wahlvorstand" der in unserem Dorf die Stimmen im Altersheim eingesammelt hat, wurde irgendwann mit seinen CSU-Empfehlungen ("Und schön da das Kreuzerl hinmachen") so dreist das die anderen Parteien da immer jemanden mitgeschickt haben um das zu unterbinden. Meine Vermutung: Mit den Stimmen von Leuten die eigentlich nicht oder nicht mehr wählen können wird extremer Schindluder getrieben.

@Geisteskrank: In meinem Wahllokal hätte es das nicht gegeben. Wir haben uns jedesmal mit den alten Deppen gestritten, die immer mit ihrer Frau in die Kabine wollten, wir hätten auch keinen Vater mit behindertem Sohn in die Kabine gelassen. Und nach meinem Empfinden völlig zurecht.
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
monochrom schrieb:
@Geisteskrank: In meinem Wahllokal hätte es das nicht gegeben. Wir haben uns jedesmal mit den alten Deppen gestritten, die immer mit ihrer Frau in die Kabine wollten, wir hätten auch keinen Vater mit behindertem Sohn in die Kabine gelassen. Und nach meinem Empfinden völlig zurecht.


Ja, ich denke glaube ich genauso...irgendwas is da nicht richtig dran...