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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Settembrini

W:O:A Metalmaster
4 Aug. 2014
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Ostfriesland
Die aktuellen Entwicklungen rund um ein AfD Verbot sind identisch mit den Diskussionen damals um ein NSDAP Verbot

Sollte eigentlich jedem, der sich mit deutscher Geschichte auseinandergesetzt hat, klar sein. Der Artikel beschreibt das Vorgehen damals sehr gut und deswegen will ich ihn euch nicht vorenthalten.
Gruselig 😕
 
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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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steff

W:O:A Metalhead
29 Nov. 2007
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Berlin

Merz scheitert im ersten Wahlgang bei Kanzlerwahl - 310 Ja-Stimmen, 316 wären nötig, 328 hat Schwarz/Rot.

smi
Von dem Koalitionsabgeordneten waren wohl 9 nicht da, sprich es haben sich 9 Personen aktiv dagegen entschieden, Merz zu wählen. Das wird jetzt ein munteres Schuldzuweisen werden. Ich würde sehr viel darauf wetten, dass die Personen in beiden beteiligten Fraktionen zu finden sind.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Von dem Koalitionsabgeordneten waren wohl 9 nicht da, sprich es haben sich 9 Personen aktiv dagegen entschieden, Merz zu wählen. Das wird jetzt ein munteres Schuldzuweisen werden. Ich würde sehr viel darauf wetten, dass die Personen in beiden beteiligten Fraktionen zu finden sind.
Eher 18. Die Mehrheit hat 328 Abgeordneten. Er musste 316 haben, hatte nur 310.
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
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Leverkusen
Von dem Koalitionsabgeordneten waren wohl 9 nicht da, sprich es haben sich 9 Personen aktiv dagegen entschieden, Merz zu wählen. Das wird jetzt ein munteres Schuldzuweisen werden. Ich würde sehr viel darauf wetten, dass die Personen in beiden beteiligten Fraktionen zu finden sind.

So wenig ich Merz als Kanzler haben will, ich hoffe, dass es jetzt bei den nächsten Versuchen recht zügig zur Wahl kommt.
Der Wahlgang jetzt als Warnschuss, dass man eben wirklich nicht vollkommen hinter ihm steht, meinetwegen. Da jetzt aber größere Probleme zu verursachen wäre jedoch dämlich.

Kenne mich damit ja nun nicht aus. Wie sähe es eigentlich aus, wenn es nun wirklich nicht zur Wahl käme?
Neuwahlen? Da würde ja nur die AfD gewinnen, und das kann ja niemand, der an einem demokratischen Deutschland interesse hat, wollen.
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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So wenig ich Merz als Kanzler haben will, ich hoffe, dass es jetzt bei den nächsten Versuchen recht zügig zur Wahl kommt.
Der Wahlgang jetzt als Warnschuss, dass man eben wirklich nicht vollkommen hinter ihm steht, meinetwegen. Da jetzt aber größere Probleme zu verursachen wäre jedoch dämlich.

Kenne mich damit ja nun nicht aus. Wie sähe es eigentlich aus, wenn es nun wirklich nicht zur Wahl käme?
Neuwahlen? Da würde ja nur die AfD gewinnen, und das kann ja niemand, der an einem demokratischen Deutschland interesse hat, wollen.

Ablauf der Wahl​

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).

Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).
 
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Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
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Leverkusen
Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).

Ah, den Part hatte ich nicht gesehen, danke.

Ja, da hoffe ich wirklich, dass es jetzt nur darum ging, ihm eins zu verpassen, denn ich denke, Merz als Kanzler ist in der jetzigen Situation die am wenigsten schlechte Option.
 

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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47
So wenig ich Merz als Kanzler haben will, ich hoffe, dass es jetzt bei den nächsten Versuchen recht zügig zur Wahl kommt.
Der Wahlgang jetzt als Warnschuss, dass man eben wirklich nicht vollkommen hinter ihm steht, meinetwegen. Da jetzt aber größere Probleme zu verursachen wäre jedoch dämlich.

Kenne mich damit ja nun nicht aus. Wie sähe es eigentlich aus, wenn es nun wirklich nicht zur Wahl käme?
Neuwahlen? Da würde ja nur die AfD gewinnen, und das kann ja niemand, der an einem demokratischen Deutschland interesse hat, wollen.
das frag ich mich auch, wer dann den laden schmeißen soll. wenn wirklich die afd da mit pfuscht, am besten auswandern.
 

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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Ablauf der Wahl​

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).

Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).
les ich gleich mal ...