So wenig ich Merz als Kanzler haben will, ich hoffe, dass es jetzt bei den nächsten Versuchen recht zügig zur Wahl kommt.
Der Wahlgang jetzt als Warnschuss, dass man eben wirklich nicht vollkommen hinter ihm steht, meinetwegen. Da jetzt aber größere Probleme zu verursachen wäre jedoch dämlich.
Kenne mich damit ja nun nicht aus. Wie sähe es eigentlich aus, wenn es nun wirklich nicht zur Wahl käme?
Neuwahlen? Da würde ja nur die AfD gewinnen, und das kann ja niemand, der an einem demokratischen Deutschland interesse hat, wollen.
Ablauf der Wahl
Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.
Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der
ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".
Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine
zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).
Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer
dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).