Meldung des Tages

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Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
Jul 17, 2002
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Provinz Starkenburg
Original geschrieben von monochrom
bestätigt ja wirklich jedes Texas-Klischee das ich so habe....
:D

????????????

Du verbindest einen Strand namens "Hippie Hollow", Nacktbaden und Spanner mit Texas???? Ich denke da eher an San Francisco...

Bei Texas:

Stiere (Full Metal Jacket: Steers and queers), Cowboys, Öl, Bush, Huntsville, Barbecue, Rinder, Fleisch, Grill...

Sowas.....aber Hippies? Nä... :D
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
Nov 25, 2001
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Linz und Bern
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da soll noch wer sagen, skurrile Klagen gibt es nur in Amiland :D

Kein Schadensersatz für Verlust der Vorhaut

Nürnberg (ddp-bay). In einem äußerst delikaten Fall von Schadensersatz und Schmerzensgeld hat das Oberlandesgericht Nürnberg gegen den 14-jährigen Kläger entschieden. Der Jugendliche hatte nach dem Pinkeln den Reißverschluss seiner Hose etwas zu schnell nach oben gezogen und sich dabei die Vorhaut eingeklemmt. Erst im Krankenhaus konnte er befreit werden, musste allerdings ein paar Zentimeter kostbarer Haut lassen.

Der 14-Jährige versuchte danach, von einem Kioskbesitzer über 5000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, sowie 150 Euro Schadenersatz für die bei der Rettung demolierte Hose einzuklagen. Im Laden des Mannes hatte der Jugendliche nämlich zuvor Bier und Schnaps gekauft. Die Argumentation des Klägers lautete, der Mann hätte dem jungen Mann gar keinen Alkohol verkaufen dürfen. Wenn der 14-Jährige nichts getrunken hätte, wäre es auch nicht zu dem schmerzhaften Zwischenfall gekommen.

Das Gericht wies die Klage aber am Montagabend ab. Der Sinn des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sei, einer Verwahrlosung entgegen zu wirken, die durch zu frühen Alkoholgenuss eintreten könne. Hingegen sei der individuelle Schutz nicht vorrangig. Im übrigen, befand das Gericht, könne es keinen rechten Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und fehlerhafter Benutzung des Reißverschlusses erkennen. Dies sei nicht typisch für einen Unfall unter Alkoholeinfluss. (Az.: OLG Nürnberg 1 U 2507/03)
 

Baskerville

W:O:A Metalgod
Feb 16, 2004
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"Dies sei nicht typisch für einen Unfall unter Alkoholeinfluss."
ich glaube das ist an sich schon kein typischer Unfall, oder?;)

Aber typische Mentalität der heutigen Gesellschaft, andere dafür verantwortlich zu machen, was man selbst verbockt hat.:rolleyes:
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
Nov 25, 2001
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dass ein Bagger ein Radler abdrängt ist logisch aber umgekehrt?!

Fahrradfahrer drängt einen Bagger ab und befördert ihn in die Elbe

Wie die Wasserschutzpolizei meldet, hat in Dresden am 05.05.2004 ein Fahrradfahrer einen Bagger abgedrängt und ihn dadurch in die Elbe befördert. Der Fahrer des Baufahrzeuges war gerade auf dem Weg zu einem Einsatz. Dabei nutzte er den Radweg, bis er dem schnellen Radler ausweichen musste.
Bei seinem Ausweichmanöver landete der Bagger in der Elbe. Im Laufe des Tages soll das Baufahrzeug heute mit einem Schwimmkran aus dem Wasser geholt werden.