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Da_Wishmaster

W:O:A Metalmaster
12 Okt. 2008
12.773
0
81
33
Schweiz
www.mindpatrol.ch
Ich frag mich, wieso man wegen so etwas überhaupt vor Gericht geht. Logisch gehen solche Bemerkungen nicht, als Polizist erst recht nicht. Eine interne Massnahme gegen den Polizist wäre wohl angebrachter, meiner Meinung nach. Immer gleich alles vor Gericht ziehen.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Da stellt sich direkt die Frage wie viele Personen ich gleichzeitig "beschimpfen" muss, damit es gerade noch als Volksverhetzung, Rassenfeindlichkeit oder Angriff gegen die Menschenwürde angesehen werden kann. :D

Gibt es also eine kritische Masse, die erforderlich ist, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Und wenn ja, zählen dicke dann doppelt? :confused:

Ich find diesen Passus ja viel spannender:

Das Bundesgericht geht sogar noch einen Schritt weiter: Selbst die Verwendung der Bezeichnungen «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer bestimmten Nationalität oder Ethnie würde laut den Richtern keine Rassendiskriminierung darstellen.

Begriffe wie «Sau-», und «Dreck-» würden im deutschen Sprachraum seit jeher und verbreitet im Rahmen von Unmutsbekundungen verwendet.

Derartige Äusserungen würden als blosse Beschimpfung, nicht aber als Angriff auf die Menschenwürde empfunden.

Jedenfalls solange sich ein solcher Ausdruck gegen einzelne Personen richte, werde er vom unbefangenen Dritten nicht als rassistischer Angriff auf die Menschenwürde, sondern als mehr oder weniger primitive fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzung aufgefasst.

:ugly:

Edit: Heißt: Wenn der liebe Schweizer Beamte jemanden als "Drecksneger" bezeichnet, dann ist das weder rassistisch, noch menschenunwürdig, sondern einfach nur eine aus Unmut entstandene Beschimpfung. :rolleyes:

Spannend auch, dass das Gericht mal eben so durch Handauflegen entscheidet, dass Außenstehende der gleichen Ethnie sich durch diese Beschimpfung gar nicht angesprochen fühlen (können). :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Guardian of Silence

W:O:A Metalmaster
29 Dez. 2011
13.071
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29
Tom Kyle
Ich find diesen Passus ja viel spannender:



:ugly:

Edit: Heißt: Wenn der liebe Schweizer Beamte jemanden als "Drecksneger" bezeichnet, dann ist das weder rassistisch, noch menschenunwürdig, sondern einfach nur eine aus Unmut entstandene Beschimpfung. :rolleyes:

Spannen auch, dass das Gericht mal eben so durch Handauflegen entscheidet, dass Außenstehende der gleichen Ethnie sich durch diese Beschimpfung gar nicht angesprochen fühlen (können). :rolleyes:

"Drecksneger" geht ja noch neben "saujude", was danach ja auch erlaubt wäre.