Hüüüülfe (ebay)

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Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
81
43
Bielefeld
Original geschrieben von Master of Hades
Mit der Ersteigerung seid ihr beide einen Kaufvertrag eingegangen. Du kannst dir also die Herausgabe gerichtlich erzwingen.
Du solltest dir aber überlegen ob das die Sache Wert ist.

Du sagtest, du hättest es zu einem Hammerpreis ersteigert.
Es könnte natürlich sein, das es dem Verkäufer zu billig ist, und er dich nun mit einer dubiosen Begründung bittet auf den Kauf zu verzichten, damit er es woanders teurer verkaufen kann.

Also, wie gesagt, du bist im Recht.
Das Recht durchzusetzen kann aber umständlich und kostspielig sein. Du musst wissen, was dir das Möbelstück Wert ist.......;)

Original geschrieben von Martyr
Die Rechtslage wäre die, daß die Dame, die es angeboten hätte, das Ding natürlich nicht verkaufen kann, deshalb gehört es weiterhin der Mutter. Allerdings muß die Sekretärin für den entstandenen Schaden für Schadenersatz sorgen. (schlagt mich, wenns falsch ist, aber so habe ich das aus einem einzigen mickrigen Semester Zivilrecht in Erinnerung)
2 juristen, 3 meinungen! ^^
also jezz meine:
wenn die sache wirklich von einer person zum verkauf angeboten worden wäre, die nicht eigentümer ist, dann hättest du in der tat keinen anspruch auf den schrank, also so wie Matyr sagt (lediglich auf schadensersatz, aber du hast ja keinen schaden - es sei denn, du hättest im vertrauen auf dieses geschäft eigens einen transporter gemietet oder so...!)
allerdings scheinen sich die leute ja selbst nicht so einig zu sein, wem die sache gehört, sie "bitten" ja nur darum, dass du deinerseits verzichtest, also freiwillig! .....dann sag doch ersma, dass du nich darauf verzichten willst! halt nett verpack, irgendwie höflich! ;)
wenn sie dann sagen, du hättest keinen anspruch darauf, dh dass sie's dann trotzdem nicht heraus geben wollen seh'n wir mal weiter! (käme dann wohl darauf an, wer die beweislast trägt... kA!)

auf jeden fall: lass diese typen nicht damit durchkommen! ich find diese tour voll link und kann's absolut nich ab, wenn solche a..löcher mit sowas auch noch erfolg haben! ...wie manowar sagen würden: FIGHT! :D
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
5.831
0
81
45
Also ich würde auch auf den Schrank bestehen. Selbst wenn das Teil "irrtümlich" bei e-bay reingesetzt wurde, muss die Sekretärin doch den Auftrag bekommen haben, etwas bei e-bay zu versteigern. Immerhin gehen die Auktionen über 10 Tage und in der Zeit hätte man schon den Irrtum bemerken sollen. Und bei mehreren EURO unter Wert würde ich mir auch ganz schnell ne Geschichte ausdenken...
Freundlich aber bestimmt drauf beharren und als ultima ratio mit nem Anwalt drohen (aber am Besten vorher zusammen mit einem Anwalt die rechtliche Lage genau klären), selbst wenn die Leute noch so nett sind.
Bekannte von mir haben mal nen VW-Käfer für einen Euro ersteigert und als sie angerufen haben, um die übernahme zu klären (hätten das Ding immerhin aus Stuttgart abholen müssen) war der schon verkauft und hat angeblich nie bei e-bay dringestanden. Da sich das ganze dann irgendwo nach Auto-Mafia anhörte (ist zwar nen Klischee, aber der Typ am Telefon hat halt nur schlecht deutsch gesprochen) haben die beiden aber rechtliche Schritte bleiben lassen...
 
Original geschrieben von starlight
ich mache seit 1 1/2 jahren sehr viel bei ebay (zu 75% verkauf) und rate dir aus meiner erfahrung heraus freundlich aber sehr bestimmt auf den kauf zu bestehen.

die verkäuferin ärgert sich vermutlich über den zu niedrigen gewinn und versucht nun alles, um es rückgängig zu machen.

lies dir mal in aller ruhe die regeln bei ebay durch (ist leder sehr unübersichtlich - mußt ein wenig geduld haben) und sage der dame, dass das möbel unbedingt haben möchtest und so weiter.

imho hat die dame leider einen schlechten grund für die rücknahme des gebots gemacht, da man grundsätzlich keine dinge zum kauf anbieten sollte, die einem nicht gehören ... wie die rechtslage bei sowas ist, weiß ich leider auch nicht, aber der anwalt ist meiner meinung nach nicht der richtige weg.

auf jeden fall würde ich aber sehr deutlich machen, dass du eine schlechte beurteilung abgeben wirst und die sache bei ebay meldest.

die sind in letzter zeit ziemlich hinter sowas her ...

what´s what i would say, too....
 

Fenriz666

W:O:A Metalhead
25 Nov. 2001
4.808
0
61
41
Bochum, NRW
www.supreme-darkness.de
Original geschrieben von Master of Hades
Mit der Ersteigerung seid ihr beide einen Kaufvertrag eingegangen. Du kannst dir also die Herausgabe gerichtlich erzwingen.
Du solltest dir aber überlegen ob das die Sache Wert ist.

Du sagtest, du hättest es zu einem Hammerpreis ersteigert.
Es könnte natürlich sein, das es dem Verkäufer zu billig ist, und er dich nun mit einer dubiosen Begründung bittet auf den Kauf zu verzichten, damit er es woanders teurer verkaufen kann.

Also, wie gesagt, du bist im Recht.
Das Recht durchzusetzen kann aber umständlich und kostspielig sein. Du musst wissen, was dir das Möbelstück Wert ist.......;)

*masterzustimm*
Ist halt die Frage, wie wichtig dir das ist. Im Prinzip kannst du auch vor Gericht nicht verlieren, ist halt nur die Frage, ob du das Theater mitmachen willst!

Darüberhinaus ist es nicht dein Problem, wenn es i n dieser firma interne Abstimmungsschwierigkeiten gibt!
 

darksagaIV

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2002
742
0
61
Hüllhorst/NRW
datingsidorsingel.com
Original geschrieben von metalprincess


Was tun?
[ ]Der dubiosen Geschichte mit der Sekretärin glauben schenken und gut sein lassen...
[ ]Auf den Kauf bestehen, womöglich vor verschlossener Türe stehen und sich dann grün ärgern...
[ ]Auf stur stellen und wenn es sein muss die Herausgabe per Anwalt erzwingen... (geht das überhaupt?)
[ ] ?

Es ist ein ganz normaler Kaufvertrag, also ist der Verkäufer zur Herausgabe der (bezahlten) Ware verpflichtet. Falls es wirklich ein Irrtum gewesen sein sollte, würde ich um Vorführung des eigentlich zum Verkauf geplanten Möbelstücks, verlangen. Aus Kulanz und bei Gefallen könnte man ja das dann nehmen. Voraus gesetzt man kann das dann auch brauchen ;)

Ansonsten Geld zurück fordern. >>>unbürokratischer Weg.

Wenn das nicht hilft>>>>Anwalt!
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
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43
Bielefeld
Original geschrieben von Fenriz666
*masterzustimm*
Ist halt die Frage, wie wichtig dir das ist. Im Prinzip kannst du auch vor Gericht nicht verlieren, ist halt nur die Frage, ob du das Theater mitmachen willst!

Darüberhinaus ist es nicht dein Problem, wenn es i n dieser firma interne Abstimmungsschwierigkeiten gibt!
nur leider wird sowas nicht durch abstimmungen entschieden... und im prinzip ist es durchaus möglich, dass der anspruch auf den schrank erloschen ist! wie gesagt oben! ....zb ist auch entscheidend, ob diejenige, die den schrank bei ebay angeboten hat, evtl in stellvertretung für die eigentümerin gehandelt hat oder nicht! ...aber dass sind alles fragen, die ich erstmal hinten an stellen würde - erstmal freundlich und bestimmt sagen, dass du nicht verzichten willst, @princess! ;)
......ps: meld dich ma! ...was wird nu aus der sache?!? ...is grad so spannend! *g*
 

dan666

W:O:A Metalmaster
28 Apr. 2002
17.153
3
83
44
Nürnberg
www.fuckband.de
Original geschrieben von Widar667
nur leider wird sowas nicht durch abstimmungen entschieden... und im prinzip ist es durchaus möglich, dass der anspruch auf den schrank erloschen ist! wie gesagt oben! ....zb ist auch entscheidend, ob diejenige, die den schrank bei ebay angeboten hat, evtl in stellvertretung für die eigentümerin gehandelt hat oder nicht! ...aber dass sind alles fragen, die ich erstmal hinten an stellen würde - erstmal freundlich und bestimmt sagen, dass du nicht verzichten willst, @princess! ;)
......ps: meld dich ma! ...was wird nu aus der sache?!? ...is grad so spannend! *g*

Ja, auf jeden Fall mal auf Herausgabe bestehen! Da müsstest sicher recht bekommen! Wurden ja schon viele Punkte wie das mit den 10 Tagen etc. genannt. Also die gute Frau hätte da früher was amchen müssen! Der Punkt mit dem Auftrag ist ansonsten noch sehr wichtig. Aber da das die Sekretärin der Dame ist, würde wohl ein Gericht daraus schließen, dass sie im Auftrag der Chefin gehandelt hat und somit "Erfüllungsgehilfin" war *sichanseinSemesterWirtschaftsprivatrecherinnert*
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.447
0
61
50
DANKE für die zahlreichen beiträge hier!

sorry, hatte den thread aus den augen verloren... was ja hier gar nicht schwer ist ;)

also:
3 tage nach auktionsende hatte ich 3 verhandlungspartner

1. den verkäufer selber, der mir den kauf bestätigt hatte und mit dem ich den abholtermin ausgemacht hatte
2. die sekretärin des verkäufers die eigentlich nur ständig danach fragte ob dieser abholtermin noch steht
3. die lebensgefährtin des verkäufers, die den schrank unbedingt behalten wollte da er angeblich ihrer mutter gehört haben soll und familienerbstück und bla bla bla

da ich tierisch genervt war von dem ganzen durcheinander, hab ich mir die telefonnummer des verkäufers rausgesucht und mit sehr mieser laune auf seinen anrufbeantworter gesprochen...

das muss sehr bedrohlich geklungen haben (*har har*), denn 1 tag später rief ein total geknickter verkäufer bei mir an und entschuldigte sich 1000mal und meinte dass er auf jeden fall zu dem verkauf stehen würde (auch wenn seine lebensgefährtin ihn dafür möglicherweise vierteilen würde :D)

ab da lief alles glatt :)
 

ScoX

W:O:A Metalmaster
11 Dez. 2001
5.134
4
83
37
Erfurt
Website besuchen
hab im moment auch n kleines problem.
hab n longsleeve ersteigert aber typ meldet sich nicht. hat mir seine konto daten geschickt und gesagt die ware geht mit eintreffen des geldes raus blablabla.
hmm, ja, toll, ist jetzt 2 wochen her als ich überwiesen hab, hab den sack auch schon dreinmal wieder angemailt aber der meldet sich nicht.
deshalb: wie kann man eine überweisung rückgängig machen? 8das geht doch irgendwie)
 

dan666

W:O:A Metalmaster
28 Apr. 2002
17.153
3
83
44
Nürnberg
www.fuckband.de
Original geschrieben von ScoX
hab im moment auch n kleines problem.
hab n longsleeve ersteigert aber typ meldet sich nicht. hat mir seine konto daten geschickt und gesagt die ware geht mit eintreffen des geldes raus blablabla.
hmm, ja, toll, ist jetzt 2 wochen her als ich überwiesen hab, hab den sack auch schon dreinmal wieder angemailt aber der meldet sich nicht.
deshalb: wie kann man eine überweisung rückgängig machen? 8das geht doch irgendwie)

Du kannst innerhalb von 6 Wochen (schlag mich, aber die Frist kann auch kürzer sein...) eine Rückbuchung bei deiner Bank beantragen! Allerdings solltest du davor mal mit eBay Kontakt aufnehmen und denen den Fall schildern. Und/Oder dem Verkäufer mitteilen, dass sich das in deiner Bewertung bemerkbar machen wird, sollte er weiterhin den Kontakt verweigern. Dann melden sich normalerweise alle... ;)
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.447
0
61
50
@harry: normalerweise bin ich die sanftmut in person :D aber in ausnahmefällen kann ich (wie es scheint) auch anders ;)

@scox: ich hab mal nen grösseren geldbetrag auf ein falsches konto überwiesen und wollte die überweisung deswegen rückgängig machen. meine bank teilte mir mit dass das wohl möglich wäre, aber ca. 3 wochen dauern und etwa 25 euro kosten würde :mad:
hab mich dann an den kontoinhaber gewandt und der hat mir fairerweise das geld zurück überwiesen.

aber nach 2 wochen würd ich mir da noch keine grossen sorgen machen... vielleicht ist der typ grad im urlaub, oder er hat ausgiebig karneval gefeiert und war zu blau um ein päckchen zur post zu bringen :D
 

Odin

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
6.157
0
81
41
Hannover
Website besuchen
Original geschrieben von ScoX
hab im moment auch n kleines problem.
hab n longsleeve ersteigert aber typ meldet sich nicht. hat mir seine konto daten geschickt und gesagt die ware geht mit eintreffen des geldes raus blablabla.
hmm, ja, toll, ist jetzt 2 wochen her als ich überwiesen hab, hab den sack auch schon dreinmal wieder angemailt aber der meldet sich nicht.
deshalb: wie kann man eine überweisung rückgängig machen? 8das geht doch irgendwie)

Überweisung rückgängig machen geht nur solange wie das geld nicht auf dem konto gutgeschrieben ist. Aber wenn du es offiziel gekauft hast, hast du ja seine adresse. schreib ihm einfach ne mail, das du es in 2 wochen haben willst, sonst gehst du zur polizei und machst anzeige wegen betruges (ich frag mich wieso ihr immer gleich zum anwalt laufen wollt, polizei ist doch kostenlos :D ). So hab ich das schonmal gemacht :D
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.447
0
61
50
Re: DANKE für die zahlreichen beiträge hier!

öhhhm @widar: das hab ich 6 beiträge weiter oben gefunden ;)

Original geschrieben von metalprincess
sorry, hatte den thread aus den augen verloren... was ja hier gar nicht schwer ist ;)

also:
3 tage nach auktionsende hatte ich 3 verhandlungspartner

1. den verkäufer selber, der mir den kauf bestätigt hatte und mit dem ich den abholtermin ausgemacht hatte
2. die sekretärin des verkäufers die eigentlich nur ständig danach fragte ob dieser abholtermin noch steht
3. die lebensgefährtin des verkäufers, die den schrank unbedingt behalten wollte da er angeblich ihrer mutter gehört haben soll und familienerbstück und bla bla bla

da ich tierisch genervt war von dem ganzen durcheinander, hab ich mir die telefonnummer des verkäufers rausgesucht und mit sehr mieser laune auf seinen anrufbeantworter gesprochen...

das muss sehr bedrohlich geklungen haben (*har har*), denn 1 tag später rief ein total geknickter verkäufer bei mir an und entschuldigte sich 1000mal und meinte dass er auf jeden fall zu dem verkauf stehen würde (auch wenn seine lebensgefährtin ihn dafür möglicherweise vierteilen würde :D)

ab da lief alles glatt :)