Hüüüülfe (ebay)

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metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Bitte lasst mich doch eure Meinung zu folgener Geschichte wissen:

Ich habe vor ein paar Tagen ein super Schnäppchen in eBay gemacht, ein sehr wertvolles Möbelstück für einen Hammerpreis... soweit so gut, Termin mit dem Verkäufer um das gute Teil abzuholen war schon klar, jetzt meldet sich irgend eine Tussi und meint ihre Sekretärin hätte den Schrank aus versehen (!) zum verkauf angeboten, eigentlich gehört er ihrer Mutter und die will ihn jetzt plötzlich nicht mehr hergeben, wir sollen ihr doch die Freude machen und auf den Kauf verzichten.

*kopfschüttel*

Was tun?
[ ]Der dubiosen Geschichte mit der Sekretärin glauben schenken und gut sein lassen...
[ ]Auf den Kauf bestehen, womöglich vor verschlossener Türe stehen und sich dann grün ärgern...
[ ]Auf stur stellen und wenn es sein muss die Herausgabe per Anwalt erzwingen... (geht das überhaupt?)
[ ] ?
 
Zuletzt bearbeitet:

mazzn

W:O:A Metalhead
28 Juli 2002
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bei Würzburg im Frankenland
also ich würde sagen du holst dir dein Geld zurück falls du welches gezahlt hast und lässt die einfach in Ruhe. Wahrscheinlich wirst du eh nie was von denen bekommen weil die Adresse nicht stimmt oder sowas...
also Hauptsache du gibst kein Geld für nix aus :)
 

xantia

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Graz (Austria)
Original geschrieben von metalprincess
Bitte lasst mich doch eure Meinung zu folgener Geschichte wissen:

Ich habe vor ein paar Tagen ein super Schnäppchen in eBay gemacht, ein sehr wertvolles Möbelstück für einen Hammerpreis... soweit so gut, Termin mit dem Verkäufer um das gute Teil abzuholen war schon klar, jetzt meldet sich irgend eine Tussi und meint ihre Sekretärin hätte den Schrank aus versehen (!) zum verkauf angeboten, eigentlich gehört er ihrer Mutter und die will ihn jetzt plötzlich nicht mehr hergeben, wir sollen ihr doch die Freude machen und auf den Kauf verzichten.

*kopfschüttel*

Was tun?
[ ]Der dubiosen Geschichte mit der Sekretärin glauben schenken und gut sein lassen...
[ ]Auf den Kauf bestehen, womöglich vor verschlossener Türe stehen und sich dann grün ärgern...
[ ]Auf stur stellen und wenn es sein muss die Herausgabe per Anwalt erzwingen... (geht das überhaupt?)
[ ] ?

i weiß warum i net gern übers netz kauf *seufz* ... kann dir leider auch keinen rat beben... aber.. a bissl nacvhbohren tät ich schon noch... die gschiucht mit der sekretärin glaub ich ehrlich gsagt nicht!!
 
Mit der Ersteigerung seid ihr beide einen Kaufvertrag eingegangen. Du kannst dir also die Herausgabe gerichtlich erzwingen.
Du solltest dir aber überlegen ob das die Sache Wert ist.

Du sagtest, du hättest es zu einem Hammerpreis ersteigert.
Es könnte natürlich sein, das es dem Verkäufer zu billig ist, und er dich nun mit einer dubiosen Begründung bittet auf den Kauf zu verzichten, damit er es woanders teurer verkaufen kann.

Also, wie gesagt, du bist im Recht.
Das Recht durchzusetzen kann aber umständlich und kostspielig sein. Du musst wissen, was dir das Möbelstück Wert ist.......;)
 

starlight

W:O:A Metalmaster
23 Juli 2002
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NRW / Germany
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ich mache seit 1 1/2 jahren sehr viel bei ebay (zu 75% verkauf) und rate dir aus meiner erfahrung heraus freundlich aber sehr bestimmt auf den kauf zu bestehen.

die verkäuferin ärgert sich vermutlich über den zu niedrigen gewinn und versucht nun alles, um es rückgängig zu machen.

lies dir mal in aller ruhe die regeln bei ebay durch (ist leder sehr unübersichtlich - mußt ein wenig geduld haben) und sage der dame, dass das möbel unbedingt haben möchtest und so weiter.

imho hat die dame leider einen schlechten grund für die rücknahme des gebots gemacht, da man grundsätzlich keine dinge zum kauf anbieten sollte, die einem nicht gehören ... wie die rechtslage bei sowas ist, weiß ich leider auch nicht, aber der anwalt ist meiner meinung nach nicht der richtige weg.

auf jeden fall würde ich aber sehr deutlich machen, dass du eine schlechte beurteilung abgeben wirst und die sache bei ebay meldest.

die sind in letzter zeit ziemlich hinter sowas her ...
 

der_harry

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
23.939
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Land der Chauken
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Tja ich würd auch sagen mit Nachdruck auf dem Buschklopfen !!
Das Recht ist auf deiner Seite !!
Wenn´s dann nich zum Kauf kommt hast du halt Pech gehabt !!
Würd dann aber nö negative Bewertung mit Artikel Beschreibung abgeben !!!
 

black

W:O:A Metalmaster
27 Nov. 2001
39.238
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DÜSS-HELL-DORF
na du willst das Teil haben, hast es rechtmässig ersteigert und daher steht es dir auch zu...zur not auch über nen Anwalt (Erstgespräche sind oft kostenlos, ruf mal nen Anwalt an) aber verzichte nicht, warum sollst du den Schaden haben
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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0
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50
Hm, ja
Bezahlt hab ich noch nichts, sollte bei abholung geschehen...
So wie es aussieht muss er mir das gute stück für mehrere hundert wenn nicht sogar über tausend! euro unter Wert überlassen...
Aber eigentlich verabscheue ich rechtsstreitigkeiten, da sie super nervig und langwierig sind und am schluss bringts dann womöglich noch nicht mal was :(

*überleg*
*überleg*
*überleg*
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
11.419
15
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41
316xx
Original geschrieben von metalprincess
So wie es aussieht muss er mir das gute stück für mehrere hundert wenn nicht sogar über tausend! euro unter Wert überlassen...

boah, jetzt hast du mich neugierig gemacht... kannst du mal ein bild des guten stücks hier so linkmäßig platzieren?
 

der_harry

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Land der Chauken
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Original geschrieben von metalprincess
Hm, ja
Bezahlt hab ich noch nichts, sollte bei abholung geschehen...
So wie es aussieht muss er mir das gute stück für mehrere hundert wenn nicht sogar über tausend! euro unter Wert überlassen...
Aber eigentlich verabscheue ich rechtsstreitigkeiten, da sie super nervig und langwierig sind und am schluss bringts dann womöglich noch nicht mal was :(

*überleg*
*überleg*
*überleg*

Kannst ja noch 50€ drauf legen wenn die dat Teil liefern :D
Aber erstmal so Druck machen halt ohne Anwalt ........
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.447
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50
Original geschrieben von S_dzha_Raidri
boah, jetzt hast du mich neugierig gemacht... kannst du mal ein bild des guten stücks hier so linkmäßig platzieren?
sorry, ich kann dir nur sagen, es geht um einen grossen schrank aus echtem mahagoni holz
sollte er jemals in meiner wohnung stehen, bekommst du `n foto davon ;)
 

Martyr

W:O:A Metalhead
4 März 2002
129
0
61
43
www.metalspheres.de
Original geschrieben von starlight


imho hat die dame leider einen schlechten grund für die rücknahme des gebots gemacht, da man grundsätzlich keine dinge zum kauf anbieten sollte, die einem nicht gehören ... wie die rechtslage bei sowas ist, weiß ich leider auch nicht, aber der anwalt ist meiner meinung nach nicht der richtige weg.
[/B]

Die Rechtslage wäre die, daß die Dame, die es angeboten hätte, das Ding natürlich nicht verkaufen kann, deshalb gehört es weiterhin der Mutter. Allerdings muß die Sekretärin für den entstandenen Schaden für Schadenersatz sorgen. (schlagt mich, wenns falsch ist, aber so habe ich das aus einem einzigen mickrigen Semester Zivilrecht in Erinnerung)