Ist mir klar
Das ganze nennt sich
"Niederschlagswassergebühr", und da die bei uns schon seit
Äonen in der Dorf-Satzung steht, wird sie auch erhoben.
Als ich den Gedanken mit der Regenwassser-Toilettenspülung hatte, haben die mir im Rathaus recht schnell klargemacht, dass sich - selbst wenn die Hälfte des Niederschlagwassers dauerhaft bis zum "Verbrauch" in eine Zisterne ginge - nix an deren Berechnungsgrundlage und den für unsere Dachfläche berechneten Abgaben ändern würde. Desweiteren müssten wir jedoch zusätzlich für das zur Toilettenspülung zwischengespeicherte Niederschlagswasser den vom Wasserzähler (mit regelmäßiger Eichpflicht, selbstverständlich) erfassten "Verbrauch" zahlen - und damit doppelt für jeden einzelnen Liter.
On Top wären dann noch die ganzen anderen Auflagen gekommen - wie die Zisterne beschaffen sein muss, in welcher Tiefe eingegraben, Leitungsquerschnitt, und und und.
Ausserdem muss es ja weiterhin möglich sein, die Spültoilette eben auch mit Trinkwasser zu betreiben (Zisterne leer wegen Dürre, gefroren wegen strengen Frosts). Da sich Regen- und Leitungswasser keinesfalls mischen dürfen, brauchts zwei voneinander getrennte Leitungssysteme, das fürs Regenwasser mit Hauswasserautomat (Pumpe, die nur fördert, wenn sich der Spülkasten wieder füllen soll) und Spezialfilter, sowie an der Entnahmestelle (Spülkasten) auch zwei separate Ventile/Einläufe.