Aber in dem Fall ist man abgesichert.Wenn du möchtest kannst du natürlich die Karten als versichertes Paket an Metaltix schicken, daran hindert dich ja keiner. Dann hast du deine Absicherung. Die Fälle wo ein Einschreiben wirklich verloren geht kann man aber an einer Hand abzählen, dem entsprechend lohnt sich das eigentlich nicht.
Ist die Frage was sich eher lohnt: paar Euro mehr aus eigener Tasche zahlen und im Schadensfall abgesichert zu sein ODER auf Metaltix zu hören, per Einschreiben zu verschicken und im Schadensfall die Ar***karte zu haben. Ist die Frage was sich DANN wohl eher lohnt...
Ich denke wenn du mit deinem Auto auf der Straße fährst, hast du auch ne Versicherung!
Egal ob X-Mal nix passiert ist....aber für den Fall: WENN mal was passiert, möchtest du abgesichert sein!
Das ist hier genau dasselbe!
Daher ist die "Per Einschreiben Geschichte" nicht ausreichend...und blöderweise sind diese 4,40 Euro von Metaltix festgelegt, die man zurückkriegt. Man kann nicht mehr Porto für den versicherten Versand verlangen...da das ja über Metaltix geregelt und abgewickelt wird.
Ich finde der Sachverhalt sollte an Metaltix weitergeleitet werden...dass man über ein höheres Portogeld nachdenken sollte indem man vom versicherten Versand ausgeht.
Einfach der Sicherheit halber!
Schließlich wenn man schon bereit ist das Ticket nicht über Ebay zu verkaufen sondern über die Tauschbörse wies vorgesehen ist, sollte man nicht auch noch benachteiligt werden.
Beim einem Konzertticket würde die Begründung mit nicht ausreichender Verpackung bei nem versicherten DHL Paket nicht ziehen...bei Beschädigung nicht und besonders nicht beim Verlust des Pakets selbst!Was wäre denn für dich "anständig versichert" ?
Wenn ein DHL Packet verloren geht verweigern die einfach die Haftung, i.d.R. mit Verweis auf eine unzureichende bzw. nicht deren AGB entsprechende Verpackung. Wenn du dann dennoch irgendwelche Ansprüche geltend machen möchtest müsstest du die Einklagen.
Und jetzt wäge mal 160 Euro Streitwert gegen die Prozesskosten und das Risiko ab...
Aus rechtlicher Sicht, könnte sich die Post im Schadensfall auch nicht rausreden...selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass die Post die Schadensansprüche zurückweist, wäre der Sachverhalt immernoch klar und hätte rechtlich gesehen den Erfolg auf seiner Seite.
Aber darum gehts ja nicht.
Es geht um die sichere Handhabung ansich...
Anständig versichert heißt: volle Haftung der Post bei Verlust des Tickets. Sprich der volle Kaufbetrag+Porto.
Daher sag ich ja, dass ein Einschreiben nicht ausrecht, da die Haftung beim Verlust nur bei 25 Euro+Portogebühr liegt.
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