Forums-Biergarten

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Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Elch schrieb:
Yep des war der große mit den langen Haaren der gemeint hat:

"Wenn ich ne Freundin hätte, würd ich nicht hierherkommen..."

Kurze Pause

"...ich würd sie knallen !"

:D
Das hab' ich gar nicht mitbekommen :D.

Seb hat gesagt ihr habt schon eine Website. Google kennt euch noch nicht. Wie ist denn die Adresse?
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Elch schrieb:
wobei das Forum glaub ich durch ei neues ausgetauscht wird - hab ich zjindest so gehört
Eure Satzung müßt ihr aber nochmal überarbeiten, die steht im Widerspruch zum BGB-Vereinsrecht...

Und natürlich gibt es eine Three Word Story ;).
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Elch schrieb:
Wie lautet der Widerspruch :confused:

Was die Three Words Story angeht - da hat leider der Admin den Sinn nich ganz vertanden. Der schließt des Ding immer :mad:
Zum Beispiel die Amtsdauern der diversen Personen. "Bis auf Widerruf" geht soweit ich weiß nicht, weil wer soll denn widerrufen? Und ihr wollte Mitgliederausschlüüse alleine vom Vorstand machen lassen, das geht auch nicht. Das kann der Gesamtvorstand mit 3/4 Mehrheit beschließen, das letzte Wort hat aber die Vollversammlung, wieder mit 3/4 Mehrheit. Mußt mal im BGB suchen, da steht gerade zu Mehrheitsverhältnissen ziemlich viel drin. In unserem Verein hatten wir gerade erst eine Satzungsänderung durchgebracht, daher weiß ich, daß man da auf sehr viel achten muß, ansonsten ist der entsprechende Paragraph ungültig und es gilt das BGB.
 

Elch

W:O:A Metalhead
Fyodor schrieb:
Zum Beispiel die Amtsdauern der diversen Personen. "Bis auf Widerruf" geht soweit ich weiß nicht, weil wer soll denn widerrufen? Und ihr wollte Mitgliederausschlüüse alleine vom Vorstand machen lassen, das geht auch nicht. Das kann der Gesamtvorstand mit 3/4 Mehrheit beschließen, das letzte Wort hat aber die Vollversammlung, wieder mit 3/4 Mehrheit. Mußt mal im BGB suchen, da steht gerade zu Mehrheitsverhältnissen ziemlich viel drin. In unserem Verein hatten wir gerade erst eine Satzungsänderung durchgebracht, daher weiß ich, daß man da auf sehr viel achten muß, ansonsten ist der entsprechende Paragraph ungültig und es gilt das BGB.


Oh, na gut. *sichvornimmtsichnäherzuekundigen*

Aber momentan sind wir ja eh noch kein e.V. da isses nochnet so schlimm