Ich bezweifle, dass diese Vertragsstrafe auch eingeklagt werden kann.
um DAS zu klären hat ICS anwälte, da müssen wir hier nicht schon wieder eine Laien Anwaltsdiskussion losbrechen.
die werden schon wissen was die da ausgearbeitet haben.
Anwälte sind keine Richter
Eine Vertragsstrafe durch die AGB und ohne vorherige Absprache (gut gekennzeichnet) kann man sicher perfekt anfechten. Man stelle sich nur vor, wieviele Argumente man da vorbringen kann
Aber stimmt, lassen wir das
ICS hat die Personalisierung mit anwälten ausgearbeitet.
Da werden die das schon so hingerückt haben das die damit durchkommen werden.
Das Thema hatten wir doch im Vorfeld der Personalisierung lang und breit durch.
Ausserdem ist mit dem Kauf der Karte, die AGB zu lesen und zu bestätigen, somit ist auch die Bekanntgabe geschehen.
Alles andere sind Sachen der Anwälte und Richter.
Wie gesagt, Anwälte schreiben gerne etwas zusammen. So entstehen auch dubiose Knebelverträge. Nur weil Anwälte etwas ausarbeiten, heißt das noch LAAAAAANGE nicht, dass das auch geltendes Recht ist
ach komm du kommst eh aus Ösiland und magst Rammstein....ergo du hast noch weniger Ahnung als die anwälte
und jetzt ENDE dazu...sonst artet das nur wieder aus mit den ganzen Hobby anwälten und Richtern die einen kannten der einen kannte dessen Tante den Oberrichter kannte und so
http://www.wacken.com/de/woa2014/main-headquarter/agb-2014/
3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe
3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn
3.1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
3.1.2 das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis übertragen als für 160 EUR im Falle eines X-Mas Tickets und 170 EUR im Falle einer regulären Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf
3.1.3 der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay)
3.1.4 bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonus oder im Rahmen von Gewinnspielen
3.1.5 die Bearbeitungsgebühr für die Übertragung des Besuchsrechts in Höhe von 15 EUR wurde nicht in voller Höhe gezahlt.
3.2. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvorausset-zungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig weitergegebener Eintrittskarte. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Eintrittskarten zu sperren.
Gähn und wer will das einfordern oder kontrollieren.
Ich verkneifs mir
jajaja schon klar, die forum hobby anwälte wissen mehr als die von ICS mit denen das ausgearbeitet wurde...ich weiss...leuchtet ja auch ein
wenn ihr doch alle so sicher seid, dann kauft ruhig bei ebay...ich lache dann am Bauzaun mit nem Bier in der hand wenn ihr davor steht
Es geht da jetzt nicht um den Kauf an sich, sondern um die angebliche Vertragsstrafe die verhängt werden soll Ich hinterfrage sowas eben Gerade als JUS Student
das werden die Anwälte von ICS bestimmt auch getan haben
Ja, das ganz bestimmt, deswegen haben die ihre Meinung dazu, und andere Juristen sehen das bestimmt ganz anders Bis ein Richter oder eine Richterin entscheidet. Und dann noch einer oder eine usw. So funktioniert das Rechtssystem