Also wir können uns wohl drauf verlassen, dass die in Luxemburg geleisteten Überstunden demnächst in Deutschland versteuert werden müssen.
Geierpack, beschissenes.
Entweder denke ich das zu einfach oder ich verstehe die große Aufregung darüber (noch) nicht.
"„Sofern Luxemburg Einkünfte besteuern darf, aber tatsächlich nicht besteuert, darf Deutschland diese Einkünfte besteuern. Dieses Konzept nennt sich steuerrechtlich ,weiße Einkünfte‘.“"
Luxemburg setzt den Steuersatz einfach auf 0,1% anstatt 0,0% fest und die Birne ist geschält. Wie die Unternehmen das dann mit den Mitarbeitern klären, ist ja mal eine andere Sache. Die werden im Zweifelsfall nämlich lieber den Ausgleich dafür stemmen anstatt auf Überstunden zu verzichten, denn viele Mitarbeiter werden den Spaß so nicht mitmachen.
Grundlegend ist die Frage, ob Deutschland überhaupt davon Gebrauch macht.
Aus der lokalen Zeitung:
"Abzuwarten bleibt damit, wie die deutschen Finanzämter diesen Passus der Verständigungsvereinbarung lesen und bewerten werden. Laut Wonnebauer wäre es „nicht die erste, unsinnige Vereinbarung zwischen den beiden Staaten, die eventuell später vom Bundesfinanzhof wieder kassiert wird“.
Denn eine Verständigungsvereinbarung ist im Gegensatz zum DBA zwischen Deutschland und Luxemburg kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsvertrag, der anfechtbar ist. Bereits bei der letzten Verständigungsvereinbarung hatte der Bundesfinanzhof Teile als unwirksam angesehen.
Wonnebauer ist folglich amüsiert: „Wir freuen uns schon auf den ersten Musterprozess.“"