Sehr geehrte/r arcane,
durch Ihre Bestellung vom 17.05.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet die Summe von 264,00 Euro an unseren Mandanten zu begleichen.
Der Betrag ist bis jetzt nicht bei unseren Mandanten eingegangen.
Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung zu tragen.
Unser Anwalt-Büro wurden von HP Online Store GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich zugesichert.
Die Kosten unserer Beauftragung errechnen sich nach dieser Abrechnung:
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18,00 Euro (nach Nummer 8894 RGV)
4,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
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Wir verpflichten Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Bankdaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche Frist bis zum 21.06.2013.
Mit freundliche Grüßen Andre Muller Inkasso Anwaltschaft