sauerkrautpizza
W:O:A Metalmaster
Grundbuchamt !
Die Flurstücknummer wirst du wohl haben? (Wenn du die nicht hast, kannste die wiederum beim Katasteramt erfragen.)
beim Grundbuchamt kannst du dann alles zu den Begegebenheiten wie Verkauf, verpachtung und welche Art der Nutzung erfragen.
Und wie Hageth hier sagt: es ist im Aussenbereich wo nur Landwirte ein Privilegiertes Baurecht haben nach §35 oder 36 BauGb.
hat sich alles geklärt. meine eltern haben die unterlagen wieder gefunden. jetzt weiß ich wo genau die grundstücksgrenze läuft und hab gesehen dass der werte, verstorbene herr pächter eine seiner hallen zur hälfte auf dem nachbargrundstück gebaut hat. die muss eh wieder weg.