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Iscariah

Moderator
24 Juni 2003
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Braunschweig
Dortmund - Borussia Dortmunds Geschäftsführer Gerd Niebaum ist zurückgetreten. Dies teilte der börsennotierte Fußball- Bundesligist mit.

Damit zog der Rechtsanwalt und Notar die Konsequenzen aus der Finanzmisere des Vereins.

Der frühere Präsident war Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) des BVB.
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
Iscariah schrieb:
Dortmund - Borussia Dortmunds Geschäftsführer Gerd Niebaum ist zurückgetreten. Dies teilte der börsennotierte Fußball- Bundesligist mit.

Damit zog der Rechtsanwalt und Notar die Konsequenzen aus der Finanzmisere des Vereins.

Der frühere Präsident war Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) des BVB.

Ja, und weg...ich kann ihn eigentlich gut leiden, aber ich denke schon, daß er mit Meier in der Hauptsache die Finanzmisere vertreten muß. VOn daher geht das schon in Ordnung!
 

PsychicVeteran

W:O:A Metalmaster
Iscariah schrieb:
Dortmund - Borussia Dortmunds Geschäftsführer Gerd Niebaum ist zurückgetreten. Dies teilte der börsennotierte Fußball- Bundesligist mit.

Damit zog der Rechtsanwalt und Notar die Konsequenzen aus der Finanzmisere des Vereins.

Der frühere Präsident war Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) des BVB.

Könnte evtl. neue Investoren den Weg ebenen, allerdings spricht die Rechtsform der Gesellschaft eher dagegen.
 

PsychicVeteran

W:O:A Metalmaster
Geisteskrank schrieb:
Richtig, die WestLB is ja im Gespräch.

Was spricht da rechtlich dagegen? Klär mich mal auf!

Rechtlich spricht nix dagegen, aber eine KGaA ist eine Gesellschaftsform, die eher von Familienunternehmen bevorzugt wird, da die Investoren sich zwar an das Unternehmen finanziell beteiligen können, aber rechtlich gesehen die Geschicke des Unternehmens trotzdem nicht gross beinflüssen können - anders sähe es z.B. bei einer AG.

Soviel zum Thema BWL von einem Informatiker.. ;)
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
PsychicVeteran schrieb:
Rechtlich spricht nix dagegen, aber eine KGaA ist eine Gesellschaftsform, die eher von Familienunternehmen bevorzugt wird, da die Investoren sich zwar an das Unternehmen finanziell beteiligen können, aber rechtlich gesehen die Geschicke des Unternehmens trotzdem nicht gross beinflüssen können - anders sähe es z.B. bei einer AG.

Soviel zum Thema BWL von einem Informatiker.. ;)

RIchtig, stimmt...wer ist denn eigentlich der Komplementär bei den ganzen Nasen? Irgendwer könnte doch auch theoretisch den Kopp hinhalten müssen?
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
1
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Provinz Starkenburg
PsychicVeteran schrieb:
Weiss ich nicht - aber der Geschäftsführer ist immer der Verantwortlicher für das Unternehmen.

Ja, aber er es is halt so bei der Kommanditgesellschaft, daß immer einer (der Komplementär) auch PERSÖNLICH haftbar gemacht werden kann und die anderen (Kommanditisten) nur mit entscheiden, aber nicht mit ihrem Privatvermögen drin hängen...
 
Geisteskrank schrieb:
Ja, aber er es is halt so bei der Kommanditgesellschaft, daß immer einer (der Komplementär) auch PERSÖNLICH haftbar gemacht werden kann und die anderen (Kommanditisten) nur mit entscheiden, aber nicht mit ihrem Privatvermögen drin hängen...

Waren die Kommanditisten nicht die Geldgeber, die sonst nix zu tun haben und in diesem Falle ist die AG als juristische Person der Komplimentär?
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
ShizzoKrause schrieb:
Waren die Kommanditisten nicht die Geldgeber, die sonst nix zu tun haben und in diesem Falle ist die AG als juristische Person der Komplimentär?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein. Neben mindestens einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) ist bei mindestens einem weiteren Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditist). Kommanditisten sind sowohl von der Geschäftsführung als auch von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.


http://de.wikipedia.org/wiki/KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien
(Weitergeleitet von KGaA)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist eine Rechtsform für eine Unternehmung, die eine Mischform aus der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) ist.

Wie bei einer Kommanditgesellschaft werden die Gesellschafter in Komplementäre und Kommanditisten eingeteilt. Der Komplementär ist der vollhaftende Gesellschafter, während der Kommanditist als Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet. Bei der KGaA ist die Besonderheit nun, dass die Kommanditisten Aktionäre der Unternehmung sind. Das Stimmrecht der Kommanditaktionäre, wie sie häufig bezeichnet werden, ist jedoch nicht mit dem von Aktionären einer klassischen Aktiengesellschaft vergleichbar.
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
17 Juli 2002
26.841
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Provinz Starkenburg
ShizzoKrause schrieb:
Juchu, dann hatte ich ja bei den Kommanditisten recht, ist also doch was von meiner Ausbildung hängegen geblieben:D

WOmit aber noch nicht geklärt ist, wer da nun Komplementär ist....aber bei deren Buchführung wundert es mich nicht, wenn es dort selbst auch keiner weiss :D:D:D

Vielleicht wissen die gar nicht, daß Einer persönlich ran muß! Das würde die Finanzpolitik erklären! :D
 

PsychicVeteran

W:O:A Metalmaster
Geisteskrank schrieb:
Vielleicht wissen die gar nicht, daß Einer persönlich ran muß! Das würde die Finanzpolitik erklären! :D

Na ja, die Haftung bezieht sich eher auf das Thema Insolvenz, als auf 'moralische' Haftung - z.B. wurde der BVB-Vorstand trotz der derzeitigen finanziellen Misere die Entlastung auf der Aktionärsversammlung erteilt, weil es eh keine rechtlichen Konsequenzen gegeben hätte, den Vorstand nicht zu entlasten...