der_harry
W:O:A Metalmaster
Original geschrieben von Thordis V.
ich find die paar Monate echt einen Witz nur weil sie jünger sind... das ist für mich wirklich keine plausibe Urteilsbegründung.... wie gesagt, geh mit einer Pistole in eine Bank, schieß dir gleich mal selbst in Fuß und sahne 10-15 Jahre ab.
[color=e80df0]
Man ist in Deutschland mit 15 Jahren halt noch nicht Strafmündig ........... steht halt so im Gesetzt selbst mit 18 kannst du noch unters Jugendstrafrecht fallen .......... wenn du halt in der Entwicklung noch nich 18 bis.
Und ich denke das eine gesonderte Behandlung von Jugendlichen auch gerechtfertigt ist ........ und zu entscheiden was nun ein GERECHTES Urteil ist, ist sicher sehr schwierig zumal wenn man mit dem Urteil auch noch andere Ziele verfolgen will wie nur die bloße Bestrafung.
Ich würde es für sehr gut halten wenn die Täter sich ausführlich mit ihrer Tat und auch den Opfer auseinandersetzen müßten .............
[/color]