Der 20.000er-Warrior-Thread

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black

W:O:A Metalmaster
27 Nov. 2001
39.238
9
83
58
DÜSS-HELL-DORF
Linda schrieb:
hi black ich les das grad, weiß net ob das schon wer beantwortet hat,
Ladung zur Güteverhandlung und anschließende mündliche Verhandlung is vom Gesetz her vorgeschrieben. Das Gericht muss in jeder Lage des Verfahrens versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Du kannst dich darauf einstellen, daß es Vergleichsgespräche gibt, kommt halt auf deine Position an, wenn du von vorne herein sagst, du möchtest dich nicht vergleichen, dann wird ganz normal verhandelt und dann kommt es halt drauf an, ob noch Beweis erhoben werden muß oder ein Verkündungstermin anberaumt wird, wo eventuell ein Urteil verkündet wird oder halt ein Beweisbeschluß, für den Fall der Fälle das die noch Zeugen oder sonstwas anhören wollen.
Hoffe ich konnte dir helfen :)
...und ich dachte, mit der Vollstreckung wärs dann durch *hmpf* da hab ich ja richtig Bock drauf auch noch da rumzulabern :mad:
 

Linda

W:O:A Metalmaster
21 Jan. 2003
5.384
0
81
NRW
rockin-radio.de
black schrieb:
...und ich dachte, mit der Vollstreckung wärs dann durch *hmpf* da hab ich ja richtig Bock drauf auch noch da rumzulabern :mad:

naja das is halt so, der wird rechtzeitig einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt haben, und dann gehts halt los, als wenn kein titel da wäre, aber der muss schon begründete sachen vorbringen, daß der vollstreckungsbescheid aufgehoben wird, ich meine wennst ne dienstleistung oder was weiß ich was erbracht hast, dafür ne rechnung gestellt hast und er hat die nicht bezahlt, tja dann biste im recht. der will mit sicherheit nur einfach günstiger davon kommen.

meist jammern die dann auch rum, sie können net zahlen, dann wird das gericht mit der forderung (auch wenn sie berechtigt ist) nach unten gehen, da eine wirtschaftliche lösung angestrebt wird, oder du kriegst das ganze in raten. naja kannst ja mal bescheid geben wie es ausgegangen ist.
 

black

W:O:A Metalmaster
27 Nov. 2001
39.238
9
83
58
DÜSS-HELL-DORF
Linda schrieb:
naja das is halt so, der wird rechtzeitig einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt haben, und dann gehts halt los, als wenn kein titel da wäre, aber der muss schon begründete sachen vorbringen, daß der vollstreckungsbescheid aufgehoben wird, ich meine wennst ne dienstleistung oder was weiß ich was erbracht hast, dafür ne rechnung gestellt hast und er hat die nicht bezahlt, tja dann biste im recht. der will mit sicherheit nur einfach günstiger davon kommen.

meist jammern die dann auch rum, sie können net zahlen, dann wird das gericht mit der forderung (auch wenn sie berechtigt ist) nach unten gehen, da eine wirtschaftliche lösung angestrebt wird, oder du kriegst das ganze in raten. naja kannst ja mal bescheid geben wie es ausgegangen ist.
der hat nen fettes Haus mit fettem Garten und und und gründet grad ne Limited, der hat die Kohle....na ich werde berichten
 

Linda

W:O:A Metalmaster
21 Jan. 2003
5.384
0
81
NRW
rockin-radio.de
black schrieb:
der hat nen fettes Haus mit fettem Garten und und und gründet grad ne Limited, der hat die Kohle....na ich werde berichten


achso, na dann versteh ich das allerdings nich, naja lass dich von dem gesäusel der richter nich unterkriegen, die tun meist alles für einen vergleich :o :cool:

viel glück bzw. erfolg!