Hier mal für die interessierten:
Familien von Pflegebedürftigen sollen künftig Betreuungskosten bis zu 6000 Euro von der Steuer absetzen können. Dies sehe das am Mittwoch beschlossene Wachstumspaket der Bundesregierung vor, sagte Gesundheitsministerium Ulla Schmidt (SPD) in Berlin. «Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln unterstützen wir die Beschäftigung im Pflegebereich und entlasten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen», sagte sie. «Die Pflegebedürftigen wollen und sollen soweit und solange wie möglich in der Familie gepflegt werden.» Außerdem solle der Schwarzarbeit in der Pflege entgegengewirkt werden.
Bereits bisher könnten so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gefördert werden, unter anderem die Betreuung und Pflege von alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Bisher konnten maximal 3000 Euro jährlich an Aufwendungen geltend gemacht werden. Neu sei die Möglichkeit, diese Beträge zu verdoppeln, also insgesamt Aufwendungen bis zu 6000 Euro im Jahr mit einem Steuerabzug von bis zu 1200 Euro zu fördern. Dies gelte unabhängig davon, ob die Bedürftigen im eigenen Haushalt oder bei ihren Angehörigen wohnen.