Hayobai
W:O:A Metalmaster
Toffi Fee schrieb:was man so findet:
Rein rechtlich verjährt ein Zeugnisanspruch erst nach 30 Jahren. In der Praxis ist dringend zu empfehlen, gleichzeitig mit der Kündigungserklärung um die zügige Erteilung eines Zeugnisses zu bitten und den Anspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Quelle: jobworld
sehr gut zu wissen