lindsch
W:O:A Metalhead
black schrieb:40 Eus und einen Punkt...
Woher weißte das denn jetzt???

black schrieb:40 Eus und einen Punkt...
Baden Devil schrieb:200 euros und vier Punkte wenns schneit oder glatt ist
der_harry schrieb:
200€?!?!
Wenn man die reifen klaut oder wie
Sonst Bußgeld von 20 €
black schrieb:40 Eus und einen Punkt...
lindsch schrieb:Is dat von Bundesland zu Bundesland etwa unterschiedlich??? Hier sacht ja jeder wat anderes![]()
Kollege des einen aus dem Bulliclan wurde grade erwischtlindsch schrieb:Woher weißte das denn jetzt???![]()
black schrieb:Kollege des einen aus dem Bulliclan wurde grade erwischt
der_harry schrieb:
Aber nur wenn du wen behinderst ……………. Ok das tun Frauen eigentlich immer ……… also für dich 40
black schrieb:
der_harry schrieb:
Hätte ich nicht gezahlt ………… die Witterung ist ja nu hier noch lange kein Winter ………….
lindsch schrieb:Aber ab +7°C muss man die Dinger drauf haben....
Ich hab zwar keinen PLan, wie warm oder kalt es in HH is, im Moment...aber es könnte ja hinkommen![]()
der_harry schrieb:
Es gibt da keine klare Regel!!
Ab soundsoviel Grad oder so ……… wenn Schnee liegt ist die Sache sicher eindeutig ……… und dann gleich 40€ das heist der soll wegen seine schlechten Reifen auch noch behindert haben …. hört sich erstmal nach Willkür an?!?!
§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«