Master of Hades said:
Spießer!!!

spießer? nur weil ich nich sonderlich scharf aufn Knastaufenthalt wegen verführung minderjähriger bin?
obwohl... erlaubt is dat sogar mit 14-15jährigen...

da geht das dann nach der fehlenden sexuellen selbstbestimmung des Mädels ( also wie weit die schon is, oder so?) kommt zwar wohl auf den einzelfall an, aber so schlimm wie die Blagen heutzutage sind, will einem da wohl keiner mehr was... hatte letztens der eine bei uns in der Firma gesagt, der Jura studiert hat... für zum nachlesen, irgendwas bei § 180 StGB rum?!
da kann einem ja schlecht bei werden...!