Croudsurfer

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Daenerys

W:O:A Metalhead
2 Juli 2014
1.082
118
98
Hameln
Und überhaupt - so oft wie du das hier schon zum Thema gemacht hast
Dabei sagst du es ja selbst:


Und wenn du ehrlich bist, dich obenrum nur notdürftig und nur vorne mit Tape zu bedecken, klingt für manch einen wie ne Einladung; macht man einfach nicht.

Du läufst ja auch sicherlich nicht hacke voll mit Minnirock und ohne Höschen drunter nachts durchs Campingarea und bettelst um Bier. Das würd auch nicht lange gut gehen. Das Gesetz schützt dich vor den Folgen nicht - es bestraft nur die Täter (vielleicht).
100% zustimm! :D
 

BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
2.543
16
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Da hinten, wo es so riecht.
Und wenn du ehrlich bist, dich obenrum nur notdürftig und nur vorne mit Tape zu bedecken, klingt für manch einen wie ne Einladung; macht man einfach nicht.

Mit "Das macht man einfach nicht" kannst du zwei Dinge meinen.

1) Jemanden gegen seinen Willen anpacken und belästigen. Egal wie hacke man ist, ob diejenige im Rentierpulli, G-String oder nackt rumläuft. Denn niemand spricht generell eine "Einladung" pauschal an alle Kerle aus, quasi "Hey, fickt mich durch und wenn ich mich wehre heisst das nur dass ich mehr will!". Dann stimme ich Dir zu.

2) Du könntest meinen, dass man sich nicht so "aufreizend" bekleiden sollte. Mal ab davon dass es dich und deine männlichen Kollegen ganz schön tief ansiedelt '("Oh, nacktes Fleisch", *70.iq-punkte.verlier.und.grunz*) und echt die Frage stellt, wie impulsgerstört man sein muss, würde das grundsätzlich bedeuten dass du ein Arschloch bist.

Aber ich stimme dir in Punkt 1 vollkommen zu, ich gehe mal davon aus du meintest das.
 

opppa

W:O:A Metalhead
16 Juli 2012
265
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Hamburg/Norderstedt
Ich glaub wir sind uns da einig, Geschlechtsteile, primär oder sekundär, lässt man/Frau einfach nicht während man/Frau surft, raushängen.

Wir sind uns auch einig, wenn sie raushängen, wird da nicht dran rumgegrabbelt.
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
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Kabbesinien
Mit "Das macht man einfach nicht" kannst du zwei Dinge meinen.

1) Jemanden gegen seinen Willen anpacken und belästigen. Egal wie hacke man ist, ob diejenige im Rentierpulli, G-String oder nackt rumläuft. Denn niemand spricht generell eine "Einladung" pauschal an alle Kerle aus, quasi "Hey, fickt mich durch und wenn ich mich wehre heisst das nur dass ich mehr will!". Dann stimme ich Dir zu.

2) Du könntest meinen, dass man sich nicht so "aufreizend" bekleiden sollte. Mal ab davon dass es dich und deine männlichen Kollegen ganz schön tief ansiedelt '("Oh, nacktes Fleisch", *70.iq-punkte.verlier.und.grunz*) und echt die Frage stellt, wie impulsgerstört man sein muss, würde das grundsätzlich bedeuten dass du ein Arschloch bist.

Aber ich stimme dir in Punkt 1 vollkommen zu, ich gehe mal davon aus du meintest das.

Bei den Männern ist es wie bei den Frauen!
Jedes Individuum ist anders.
Und es gibt nun Mal eben auch die rein Schwanzgesteuerten unter uns;
sogar solche, die sich an Kindern vergreifen.
Und da halt auch auf Wacken jegliche "Lebenseinstellung" vertreten ist
- Boobies hats ja erlebt -
sollte man (Frau) nicht zu Blauäugig sein.
Du lässt ja auch nicht dein Handy oder deine Geldbörse frei rumliegen, nur weil die meisten es nicht klauen würden.

Und noch Mal
Das Gesetz schützt dich vor den Folgen nicht - es bestraft nur die Täter (vielleicht).
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
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Glaubt ihr wirklich 'ne Krautsörferin könnte juristisch irgendwas reissen wenn sie der Meinung ist das sie bei der Nummer irgendwie unsittlich begrabbelt wurde? :p
 

austro-yank

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2013
1.340
35
73
USA
Egal wie eine gekleidet ist oder vor mir herumtanzt, da wird nichts angegriffen. Meine Lady wuerde mir die Finger abschneiden. :D
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
17
63
Kabbesinien
Egal wie eine gekleidet ist oder vor mir herumtanzt, da wird nichts angegriffen. Meine Lady wuerde mir die Finger abschneiden. :D

Das sehe ich genau so.
Aber andere Menschen haben andere Einstellungen.
Vielleicht wurde Boobies auch von eifersüchtigen Frauen entkleidet:confused:
Es gibt Frauen, die wollen begrapscht werden(ist jetzt keine Anspielung auf Boobies) und Männer, die glauben, sie dürften das. Andere halten lieber ein Feuerzeug unter.....
Es gibt Menschen, die töten dich, nur weil du sie schief anschaust...

Zu Risiken und Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und grillen sie den Apotheker :ugly:
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Surfing auf eigene Gefahr.:rolleyes:
Das sowieso. :D
Aber wenn man ohne zu fragen wildfremde Leute besteigt, und sich einen Dreck darum schert ob die einen überhaupt anfassen möchten, kann man sich (imo) halt nur schwerlich darüber beklagen wo sei einen anfassen. Ganz zu schweigen davon das es ohne Videodokumention praktisch unmöglich ist 'nem Tittengrapscher da einen Vorsatz nachzuweisen.

btw,
ein Krautsörfverbot hätte, unabhängig davon wie viel Beachtung ihm geschenkt wird, den angenehmen Nebeneffekt das dann niemand mehr für irgend welche Unfälle haftbar gemacht werden kann. (Schätze so hat's das CP/WoD-Verbot in die AGB geschafft. ^^). Wenn dabei jemand ganz übel abstürzt könnte die Krankenkasse sogar die Übernahme der Kosten für die Reha verweigern... :angel::D
 
Zuletzt bearbeitet:

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Oh, da fällt mir ein...
Die Anzahl an Beschwerden oder Vorkommnissen pro Jahr ist aber eh sehr gering insgesamt.
Wie viele "Beschwerden oder Vorkommnisse" gab es denn in Bezug auf Circle Pits und/oder Wall of Deaths? Oder aus welchem anderen Grund sind diese Aktivitäten offiziell derzeit beim WOA verboten?
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
20.964
14.814
128
33
Leverkusen
Also ich kann mich ja noch an Konzerttickets erinnern, auf denen hinten drauf stand, dass es weiter vorne zu Pogo, Stagediving, Crowdsurfing etc. kommen könne:D

Nebenbei: für's Begrapschen bekäme man jemanden vielleicht nicht so einfach dran. Drafür könnte aber das Ausziehen zumindest den Tatbestand des (versuchten) Diebstahls erfüllen, wenn man denjenigen dann erwischt.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Nebenbei: für's Begrapschen bekäme man jemanden vielleicht nicht so einfach dran. Dafür könnte aber das Ausziehen zumindest den Tatbestand des (versuchten) Diebstahls erfüllen, wenn man denjenigen dann erwischt.
Mhh...

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Bei solchen Aktionen geht es wohl kaum darum ein Shirt zu erbeuten. "Diebstahl" wäre es demnach nicht. Wenn man ein Eigentumsdelikt daraus machen möchte würde ich eher auf "Unterschlagung geringwertiger Sachen" tippen.

Aber die Typen haben sich ja bestimmt eh alle nur versehentlich mit ihrem Nietenarmband in den Klamotten verheddert oder so. :ugly: