Dein kleiner Bruder????Tapio schrieb:Dazu wird es nicht kommen... da steh ich nämlich noch im Weg.![]()
Ach... was sols.... ich pump Euch beide um

Dein kleiner Bruder????Tapio schrieb:Dazu wird es nicht kommen... da steh ich nämlich noch im Weg.![]()
Nein, mein ehemaliger Nachbar und guter Kumpel.Motte schrieb:Dein kleiner Bruder????
Ach... was sols.... ich pump Euch beide um![]()
och ich hab dich ja schomal live gesehen!Tapio schrieb:Sei dir da mal nicht so sicher...![]()
Hmm. Wenn ich das so lese, darf man in Deutschland überhaupt kein Metal hören ausser White-Metal. Oder seh' ich das falsch?GRRRR!! schrieb:Aber wenn die CD in einem Laden vorrätig ist, der sich nicht im Ausland befindet (es sei denn, du hast nicht vor, die CD mit nach Deutschland zu nehmen) oder sie dir von einer Privatperson angeboten wird und du über 18 bist, kannst du sie problemlos kaufen.
§ 131 StGB
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
IHc leg mich hin und Isi soll mich über Euch beide drüber rollen.. ihr habt keine ChanceTapio schrieb:Nein, mein ehemaliger Nachbar und guter Kumpel.
Genau...![]()
oh ja das wird toll!Motte schrieb:IHc leg mich hin und Isi soll mich über Euch beide drüber rollen.. ihr habt keine Chance![]()
Na gut.Iscariah schrieb:och ich hab dich ja schomal live gesehen!
das riskier ich!![]()
Ich glaub, ich sollt mir mal wieder durchlesen, was ich über die Abwehr von Belagerungswaffen gelernt hab.Motte schrieb:IHc leg mich hin und Isi soll mich über Euch beide drüber rollen.. ihr habt keine Chance![]()
das wird ein massaker1Tapio schrieb:Na gut.
Ich glaub, ich sollt mir mal wieder durchlesen, was ich über die Abwehr von Belagerungswaffen gelernt hab.![]()
darf ich zuschauen?Tapio schrieb:Na gut.
Ich glaub, ich sollt mir mal wieder durchlesen, was ich über die Abwehr von Belagerungswaffen gelernt hab.![]()
Harr, harr..... haaaaaarrrrr....Iscariah schrieb:das wird ein massaker1![]()
Ja!Iscariah schrieb:das wird ein massaker1![]()
Da sag noch mal einer, Metal verroht nicht...Kate McGee schrieb:darf ich zuschauen?![]()
und motte und ich werdne als glooooooreiche sieger hervorgehen!Tapio schrieb: