Für die die es interessiert hier die offizielle Pressemitteilung der Polizei:
Ergebnis der DNA-Reihenuntersuchung ernüchternd
2200 Männer der Geburtsjahrgänge 1958 bis 1980 aus einem festgelegten Bereich der Stadtteile Mitte und Lehe waren zu einem DNA-Test auf freiwilliger Basis durch die Kriminalpolizei eingeladen worden. Das Ergebnis war für die Ermittler eher ent- als ermutigend: Lediglich 1150 unterzogen sich dem Speicheltest. Nachdem am Freitag die Zahlen hochschnellten und zu verhaltenem Optimismus Anlass gaben, erfolgte am Sonnabend und Sonntag die Ernüchterung.
Wie es nun weitergehen soll, darüber soll entschieden werden, wenn die ersten Ergebnisse vorliegen.
Hintergrund für die bisher im Lande Bremen einmalige Reihenuntersuchung waren schwerwiegende Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus den zurückliegenden Jahren. Wie bereits mehrfach berichtet kam es in Bremerhaven seit August 1998 zu insgesamt 9 Sexualstraftaten, die einem Serientäter zuzuordnen sein dürften. In vier Fällen wurden die weiblichen Opfer in ihren Wohnungen überrascht und vergewaltigt. In drei der Straftaten konnte die Polizei übereinstimmendes DNA-Material finden und sichern. Damit stand fest, dass es sich um ein und denselben Täter handelte.
Nach dem Erstellen einer „operativen Fallanalyse“ (Profiling) und wochenlangen intensiven Vorbereitungen sowie hohem personellen Einsatz sollte am letzten Aprilwochenende der in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bremerhaven geplante und vorbereitete Speicheltest in der Meldestelle des Stadthauses 6 beginnen.
Daraus wurde jedoch nichts. Unmittelbar nach einer Pressekonferenz zu diesem Thema wurde die Aktion durch eine Anordnung der Bremer Generalstaatsanwältin in letzter Minute gestoppt. Durch die anschließende öffentliche Diskussion über die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme
dürfte eine allgemeine Verunsicherung entstanden sein, die offensichtlich viele der eingeladenen Personen von einer Teilnahme abgehalten hat. Problematisch gestaltete sich dann auch in der Folge die in solchen Fällen äußerst wichtige Pressearbeit, die sich fortan der Leitende Oberstaatsanwalt in Bremen vorbehalten hat.
Nachdem durch das Amtsgericht Bremerhaven ein richterlicher Beschluss zur Untersuchung für die auf freiwilliger Basis entnommenen Speichelproben erlassen wurde, konnte die Aktion am zweiten Maiwochenende erneut gestartet werden.
Insgesamt waren täglich 70 Polizisten eingesetzt, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Alle Probanden lobten denn auch den zügigen Verlauf in entspannter Atmosphäre. Auch die am Freitag zahlreich anwesenden Medienvertreter konnten den positiven Eindruck nur unterstützen. Entsprechend ist denn auch berichtet worden, dass der Speicheltest als ein modernes Ermittlungsinstrument angesehen wird im Bemühen der Polizei, Straftäter beweiskräftig zu überführen.
Leider haben sich somit die Befürchtungen der Polizei, dass sich die Intervention der Generalstaatsanwältin und die anschließende öffentliche Diskussion über die Rechtmäßigkeit einer solchen Reihenuntersuchung negativ auf die Teilnahmequote auswirken könnte, absolut bestätigt. Das in Bremerhaven erzielte Ergebnis hinsichtlich der Beteiligung liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt bei vergleichbaren Maßnahmen. Bis zum Juli 2003 sind bundesweit 32 Reihenuntersuchungen mit einer jeweiligen Beteiligung von über 80 Prozent durchgeführt worden. 20 dieser Untersuchungen konnte bis dahin zum Abschluss gebracht werden. In 9 dieser 20 Fälle führten die Untersuchungen zur Ermittlung des Täters.