Naja passiert
Richtig WITZIG finde ich es hingegen, wenn jemand für das "Sprengen" einer Gaskartusche strafrechtlich belangt werden soll.
Ich habe auf vieeelen Festivals Gaskartuschen in die Luft gejagt und das war immer ein Heidenspass. Natürlich immer weit abseits von den Zelten bzw. am Rande des Campgrounds, sodass in 20m Umkreis niemand gefährdet werden kann.
Weg mit dem pack
Richtig WITZIG finde ich es hingegen, wenn jemand für das "Sprengen" einer Gaskartusche strafrechtlich belangt werden soll.
Ich habe auf vieeelen Festivals Gaskartuschen in die Luft gejagt und das war immer ein Heidenspass. Natürlich immer weit abseits von den Zelten bzw. am Rande des Campgrounds, sodass in 20m Umkreis niemand gefährdet werden kann.
Naja: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (308 StGB). Selbst im "minder schwerem Fall" ist unter sechs Monaten nichts zu holen. Falls es Dich erwischt hat: Viel Spaß, viel Glück bei der Jobsuche.Richtig WITZIG finde ich es hingegen, wenn jemand für das "Sprengen" einer Gaskartusche strafrechtlich belangt werden soll.
SPAKO!!!! *wut*
Soll ich dir mal die Löcher in unserem Zelt wegen dem Scheiss zeigen!!!
Oder mal die Italiener fragen, denen Zelte und Pavillons
deshalb in Flick gingen????
Naja: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (308 StGB). Selbst im "minder schwerem Fall" ist unter sechs Monaten nichts zu holen. Falls es Dich erwischt hat: Viel Spaß, viel Glück bei der Jobsuche.
Hat keinen Sinn, das mit mir zu diskutieren. Ich würde Dir eventuell sogar zustimmen. Maßgeblich sind da der verfolgende StA und der urteilende Richter...Ich bezweifle,
Hat keinen Sinn, das mit mir zu diskutieren. Ich würde Dir eventuell sogar zustimmen. Maßgeblich sind da der verfolgende StA und der urteilende Richter...
Mit dem passenden Gutachter, der zeigt, was für schwere Explosionen sich mit Butangas herbeiführen lassen, geht es an der Strafobergrenze ohne Bewährung in den Bau und mit dem Gutachter, der zeigt, dass Butangas bei plötzlicher Freisetzung Flammen löschen kann gibt es einen Freispruch.
Ich bin nicht bereit, dieses Glücksspiel zu spielen -- hoher Einsatz, keine Gewinnchance.
Richtig WITZIG finde ich es hingegen, wenn jemand für das "Sprengen" einer Gaskartusche strafrechtlich belangt werden soll.
Ich habe auf vieeelen Festivals Gaskartuschen in die Luft gejagt und das war immer ein Heidenspass. Natürlich immer weit abseits von den Zelten bzw. am Rande des Campgrounds, sodass in 20m Umkreis niemand gefährdet werden kann.
Muss ständig irgendwas kaputtgemacht werden??