Steht alles in der AGB unter Top 1.12
https://www.wacken.com/de/rechtliches/agb-2021/
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1.12. Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit.
1.12.1. Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände (Infield und Vorplätze). Kinder und Jugendliche im Alter von 616 dürfen das Eventgelände (Infield und Vorplätze) in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.
1.12.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.
1.12.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen."
Und ja, da ist ein Tippfehler unter Top 1.12.1. Jugendliche im Alter von 616? Vielleicht kann man diesen Fehler korrigieren
@Wacken-Jasper
Edit: Ich habe noch Fehler bei der Nummerierung gefunden. Also keine Inhaltlichen Fehler, aber ich habe es auch nicht korrektur gelesen sondern nur überflogen.