Der gemütliche Plauderthread

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MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
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Klostermoor
www.reaperzine.de
Das ist nicht ganz richtig. Ich bin jetzt bis morgen krankgeschrieben, der Arzt hat aber gesagt, dass es kein Problem ist wenn ich morgen auf Arbeit gehe. Ich bin versichert, brauch nix weiter machen, kann also trotz Krankschreibung jederzeit früher wieder das Arbeiten anfangen.

Ich meine gehört zu haben, dass die 3-Tage-Regel mittlerweile gekippt wurde und ein Arbeitgeber immer das Recht hat, einen Schein vorgelegt zu bekommen. Bei uns mit Stempeluhr ist man dann einfach nicht da, und dann fehlen für den Tag sieben Sollstunden. Die bekommt man nur dann aufgeschrieben, wenn man eine Bescheinigung einreicht.

Übrigens bist Du auf dem Holzweg. Eine Krankschreibung wird ja auch bei der KK eingereicht. Für die zählst Du damit rein formal als krankgeschrieben. Wenn Du trotzdem arbeiten gehst, bist Du im Zweifelsfall formell nicht versichert, egal was der Arzt sagt. Rechtlich zählt das Papier. Arbeiten wollen? Gesundschreiben lassen.

Sauf doch gar nicht mehr:o

Hi Koppi:)

Find das jetzt aber nicht so schlimm wenn man sich "mal" abschießt:o Trink doch sonst nur wenig und unter der Wochen in der Regel gar nix:o

Hi Jack! Ja, saufen, auch aus Kummer, find ich eigentlich ok. Muss jeder selber wissen.

....nur nicht auf Medis, Du doof! ;)
 

Jackel

W:O:A Metalgod
31 Okt. 2010
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Ich meine gehört zu haben, dass die 3-Tage-Regel mittlerweile gekippt wurde und ein Arbeitgeber immer das Recht hat, einen Schein vorgelegt zu bekommen. Bei uns mit Stempeluhr ist man dann einfach nicht da, und dann fehlen für den Tag sieben Sollstunden. Die bekommt man nur dann aufgeschrieben, wenn man eine Bescheinigung einreicht.

Übrigens bist Du auf dem Holzweg. Eine Krankschreibung wird ja auch bei der KK eingereicht. Für die zählst Du damit rein formal als krankgeschrieben. Wenn Du trotzdem arbeiten gehst, bist Du im Zweifelsfall formell nicht versichert, egal was der Arzt sagt. Rechtlich zählt das Papier. Arbeiten wollen? Gesundschreiben lassen.



Hi Jack! Ja, saufen, auch aus Kummer, find ich eigentlich ok. Muss jeder selber wissen.

....nur nicht auf Medis, Du doof! ;)
Jo, da is was dran:o
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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Also das mit den Stunden versteh ich jetzt ned :confused:
Ein Arbeitstag hat doch immer die gleiche Stundenanzahl, egal ob man ganz normal arbeitet, Urlaub hat oder krank ist. :confused:
Wenn ich jetzt 2 Tage krank bin fehlen mir nur die Überstunden die ich gewöhnlich montags bis donnerstags einarbeite. Das ist aber auch genauso der Fall wenn ich 2 Tage Urlaub habe oder ein Feiertag ist.

Was man tut oder nicht sei mal dahingestellt, auf jeden Fall darf man bis zu 3 Tage ohne ärztliches Attest zuhause bleiben (außer es ist arbeitsvertraglich explizit anders geregelt), ohne dass man dadurch Nachteile hat. So steht es ja schließlich im Gesetz. Der Arbeitgeber darf aber auch jederzeit ohne Angabe von Gründen ein Attest einfordern.
Bei uns ist das so, mir fehlen Stunden die ich nicht arbeite, weil ich dann einfach nur frei habe. Wenn ich nun also krank bin und nicht arbeiten kann, muss ich zum Arzt, damit ich die Zeit die ich zuhause bin auch gezahlt bekomme. Bleib ich einfach nur 3 Tage zuhause um mich zu kurieren, wird das von den gearbeiteten Stunden abgezogen. Das geht dann auf meine Stunden. Ich mach dann ja einfach nur Frei. Ich muss ja jeden Monat einen bestimmten Stundensoll haben, den erreiche ich nur durch die gearbeiteten Stunden. Sonst rutsch ich irgendwann ins Minus. Urlaub ist bezahlte Zeit, das ist was anderes.
So läuft das jedenfalls bei uns. Ist ja in jedem Betrieb anders. ;)

 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Ich meine gehört zu haben, dass die 3-Tage-Regel mittlerweile gekippt wurde und ein Arbeitgeber immer das Recht hat, einen Schein vorgelegt zu bekommen. Bei uns mit Stempeluhr ist man dann einfach nicht da, und dann fehlen für den Tag sieben Sollstunden. Die bekommt man nur dann aufgeschrieben, wenn man eine Bescheinigung einreicht.

Übrigens bist Du auf dem Holzweg. Eine Krankschreibung wird ja auch bei der KK eingereicht. Für die zählst Du damit rein formal als krankgeschrieben. Wenn Du trotzdem arbeiten gehst, bist Du im Zweifelsfall formell nicht versichert, egal was der Arzt sagt. Rechtlich zählt das Papier. Arbeiten wollen? Gesundschreiben lassen.

Klar kann der Arbeitgeber immer eine Bescheinigung verlangen. Soviel ich dazu gefunden hab gilt diese Regel schon noch. Nur kann die faktisch dadurch außer Kraft gesetzt werden, wenn der Arbeitgeber von seinem Recht gebrauch macht und ab dem 1. Tag die Bescheinigung verlangt.

Mir hat es der Arzt so gesagt, und das sind auch die Infos, die ich im Netz gefunden habe.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
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Klar kann der Arbeitgeber immer eine Bescheinigung verlangen. Soviel ich dazu gefunden hab gilt diese Regel schon noch. Nur kann die faktisch dadurch außer Kraft gesetzt werden, wenn der Arbeitgeber von seinem Recht gebrauch macht und ab dem 1. Tag die Bescheinigung verlangt.

Mir hat es der Arzt so gesagt, und das sind auch die Infos, die ich im Netz gefunden habe.

Ahso.

Ja in dem Fall ist ein Zeiterfassungssystem wohl eine automatische Außerkraftsetzung dieser Regel, weil die Abwesenheit zunächst zu Lasten des Angestellten geht.