Hm, wie viele tage darf man nochmal ohne unterbrechung am stück arbeiten?
1.2.1.
48 Stunden in der Woche. Das ArbZG geht von einer
sechs-Tage-Woche aus. Damit erlaubt es generell 48 Stunden
Arbeitszeit in dieser Arbeitswoche und eine Ver
-längerung (theoretisch) auf bis zu sechzig Stunden,
wenn an jedem Werktag zehn Stunden gearbeitet werden.
Hier zeigt sich die Relevanz der Rahmenregelung im ArbSchG
Eine solche Dauer der Arbeitszeit entspricht nicht mehr
grundlegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
zur Gestaltung der Arbeit.
1.2.2.
Verlängerung durch Tarifvertrag
Eine Verlängerung der Arbeitszeit durch Tarifvertrag ist gem.
§7 Abs.1 ArbZG nur zulässig, wenn hierin in erheblichem Umfang
Arbeitsbereitschaft anfällt oder für spezielle Branchen wie
Landwirtschaft, Gesundheitsdienste und den öffentlichen
bzw. halböffentlichen Dienst.
Sonst nicht!
1.2.3.
Kirchen
Kirchen können auf Grund ihrer Sonderstellung im deutschen Recht
andere Regelungen vorsehen.(§7Abs.4ArbZG)