mannimamut
W:O:A Metalmaster
das ist schon ganz schon krass von dem Scheriff

"Du kannst es nicht wissen Fremde, aber wir haben hier Regeln was das blasen von Seifenblasen angeht"
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Rene ist wieder am Start:
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Kriminelle Ausländer ausschaffen
Die beiden Vorschläge sind im rechten Kasten beschrieben.
Am SVP-Vorschlag passt mir das "automatisch" und das Recht auf eigenhändige Ergänzung nicht.
Der Gegenvorschlag klingt vernünftig.
Diese Begrenzung von einem Jahr wird bei den genannten Delikten meist sowieso überschritten, und wenn nicht, hat das auch einen Grund. Ich finde eine Begrenzung sehr sinnvoll. Wenn das Gericht entscheidet, dass eine Ausweisung zu hart wäre, dann ist eine Ausweisung zu hart, die Judikative hat das nunmal zu entscheiden.Mir gefällt die Initiative eigentlich so wie sie ist. Die aufgeführten Taten sind für mich alle ein klarer Ausweisgrund. Keine der Taten wird "aus versehen" begangen, wo der Täter keine Schuld daran trägt. Alle müssen mit voller absicht begangen werden und wer so etwas tut gehört für mich ausgeschafft!
Beim Gegenvorschlag gefällt mir einfach diese Begrenzung von 1 Jahr gefängnis nicht. Das Gericht könnte eine drohende Ausweisung als zu hart ansehen und somit wird das Urteil evtl. verfälscht!
Kriminelle Ausländer ausschaffen
Die beiden Vorschläge sind im rechten Kasten beschrieben.
Am SVP-Vorschlag passt mir das "automatisch" und das Recht auf eigenhändige Ergänzung nicht.
Der Gegenvorschlag klingt vernünftig.
Was gefällt dir besser als am Gegenvorschlag?So vom Vergleich her finde ich die Initiative der SVP sehr gut und besser als der Gegenvorschlag, allerdings müsste diese "Erweiterung der Tatbestände" vorher festgelegt werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Sowas sollte in Deutschland auch mal eingebracht werden.
Was gefällt dir besser als am Gegenvorschlag?
Diese Begrenzung von einem Jahr wird bei den genannten Delikten meist sowieso überschritten, und wenn nicht, hat das auch einen Grund. Ich finde eine Begrenzung sehr sinnvoll. Wenn das Gericht entscheidet, dass eine Ausweisung zu hart wäre, dann ist eine Ausweisung zu hart, die Judikative hat das nunmal zu entscheiden.
Das die Verurteilung zu bestimmten Taten schon reicht. Bei den Mindeststraflängen kann meiner Meinung nach, schon wieder viel zu sehr gepfuscht werden.
Mit anderen Worten: Ihr vertraut unserer Judikative nicht?...ich habe einfach ein bisschen ein Problem damit, dass die Judikative das noch so stark beeinflussen kann! Wenn dann müsste man irgendwie ein zusätzliches Gremium haben, dass zuerst über eine Ausschaffung abstimmt, bevor das eigentliche Strafmass festgesetzt wird.
z.B. jetzt bei diesen junge Rasern, wo eine Frau gestorben ist. Wenn diese vor Gericht kommen, wird das ganze vielleicht so beurteilt, dass sie eine Strafe verdient haben, aber noch jung sind und nicht gleich ausgewiesen werden sollten. Die Folge daraus ist dann, dass man keine Strafe über einem Jahr festsetzen kann, obwohl das Gericht das eigentlich gerne würde.
Mit anderen Worten: Ihr vertraut unserer Judikative nicht?
Mit anderen Worten: Ihr vertraut unserer Judikative nicht?
Mir geht es aber nicht um Vertrauen der Judikative, sondern eher um das gering halten von Schlupflöchern in Gesetzen.
Ich mein nur, ein gewisses Vertrauen in die Staatsgewalten muss da sein.Ich vertraue 6 Menschen auf dieser Welt und das sind meine besten Freunde, dem Rest traue ich nicht wirklich
Mir geht es aber nicht um Vertrauen der Judikative, sondern eher um das gering halten von Schlupflöchern in Gesetzen.
Nie gehört. Hat er Folgeschäden?Sehe ich ähnlich. Mir gefällt einfach dieser Ermessensspielraum, der vorhanden ist nicht und mit dieser Meinung wurde ich einfach zu oft bestätigt in letzter Zeit. Wenn du siehst, was für mikrige Strafen für diese Leute festgesetzt wird. Weiss nicht ob du das gehört hast, als ein Typ in Kreuzlingen am Bahnhof zusammgeschlagen wurde, wo es ein video davon gibt. Derjenige der zusammengeschlagen wurde, war der Bassist unserer Band und daher weiss ich auch, dass diese Schläger mit einer Geldstrafe von ein paar hundert Franken davongekommen sind.