Iron Maiden zurück in Wacken!

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\m/Pizzajunkie\m/

W:O:A Metalmaster
4 Jan. 2009
6.257
0
81
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe


(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

:confused:


:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
 

HeavYArtillerY

W:O:A Metalmaster
14 Nov. 2009
10.936
0
81
Nein, hab ich das behauptet?


Aha. Ich erinner dich dran, wenn du bei den nächsten 10 Bestätigungen bei 9 gähnst ;)



...falsch, dieses Wort stammt NICHT aus der Zeit des NS, wurde dort lediglich verstärkt genutzt.



Die Anführungszeichen hast du gesehen, oder?
Stimmt, sich für so etwas zu entschuldigen hätte einen gewissen anstand verlangt.


Umgangssprachlicher Gebrauch ftw. Kommt davon, wenn man nur im Internet die Eier raushängen lässt.



Falsch mein Lieber, der Gebrauch des Wortes "Untermensch" fällt unter den allseitsbekannten §168.


Einsicht ist der erste Weg zur... ach egal, bei dir ist alles verloren.

Jetzt lasst doch beide mal gut sein, diese diskussion wird doch sowieso kein Ende nehmen
 

Hail & Grill

W:O:A Metalmaster
4 Aug. 2008
6.594
0
81
Metallien/Provinz Power
UntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermenschUntermensch :o
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.551
61
103
POYENBERG
Website besuchen
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe


(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

:confused:

:D
 

BarneyGumble666

W:O:A Metalmaster
9 Jan. 2007
38.373
1
83
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe


(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

:confused:

Ja, is auch mein problem. Hinzu kommt noch:

§ 168
Erlöschen der Vollmacht​


Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

:confused::D
 

Seargent Fuckson

W:O:A Metalmaster
21 Aug. 2008
6.968
6
83
B´haven
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