Was für beknackte Leute igbt es eigentlich???

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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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6.688
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
woa-klappstuhl schrieb:
Bei einer "Körperverletzung" muß es nicht zwangsläufig zu einer Verletzung kommen.
Es langt auch ein Ekelgefühl. Dieses hatte der Nerv-Affe eventuell durch den Sturz in die Pfütze...

Aber es wird wie schon häufiger hier gesagt, nichts passieren, da der Kumpel Deines Freundes erstens gar nichts gemacht hat, und zweitens genügend Zeugen da waren, die selbiges bezeugen können.

Als kleinen Tip kann ich noch geben, dass Ihr eine Anzeige gegen den Typen erstattet, und zwar wegen Hausfriedensbruch.
Grundsatz dafür ist, dass er nach Aufforderung Eurerseits das Grundstück nicht verlassen habt.
(Und als er dieses nicht wollte, habt Ihr ihn runterdrängen wollen, dann hat der Typ sich demonstrativ in die Pfütze geworfen.)
Dat is noch 'ne VIEL bessere Idee. Konnte aber nicht aufm Wort kommen. (ja, huisvredebreuk, aber da habt ihr nicht so viel an)
 

-=|Fallen Angel|=-

W:O:A Metalhead
14 Nov. 2005
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Münsta :P
www.devilz-girl.de
Rotschopf schrieb:
:confused:
also das wär mir neu... aber dann muss dochs chon hausfriedensbruch oder sowas dazukommen?
so an sich nur hinter jemandem herlaufen und dauernt anrufen auch? :confused:

nunja bei mir isser mehrmals in meine wohnung gekommen, da meine völlig verblödete ex - mitbewohnerin den auch noch "ja so nett und zuvorkommend" fand... also es war in dem sinne kein haufreidensbruch, aber spätestens als der einfach in mein zimmer kam als ich geschlafen hab und mich einmal angegriffen hat war der ofen aus - ich hab den polizeilich entfernen lassen und angezeigt - hat mir ne einstwelige verfügung gebracht - d.h. der kerl durfte sich meiner wohnung sowie meinem arbeitsplatz nicht näher als 500m nähern... und anrufen durfte der auch nimmer... nachher haben die dann festgestellt das der eh polizeilich gesucht wird (wegen drogenhandel) und nun hatter nen verfahren am hals - selber schuld..


@ vany - ihr könnt da also in jedem fall ne gegenanzeige machen, dann habt ihr aus "notwehr" gehandelt und es wird alles fallen gelassen..
 
L

Lord Soth

Guest
Da fällt mir echt nix mehr zu ein... :rolleyes: :mad:


Solange er keine nachweisbaren Verletzungen hat (mit ärztlichem Attest usw.), kann der Typ da nix machen. Schließlich habt ihr Zeugen, und somit steht Aussage gegen Aussage. Ich kann mich auch vor einem Haus in ne Pfütze schmeißen oder einfach betrunken da reinstolpern, und hinterher zu den Bullen rennen und behaupten, die bösen Buben haben mich da reingeworfen und angepöbelt.

Mach dir da mal keine Sorgen. Zur Not ne Gegenanzeige wegen Hausfriedensbruch usw. stellen und gut is.
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
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103
POYENBERG
Website besuchen
Wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt, dann auf jeden Fall Gegenanzeige wegen Hausfriedensbruch... Dann kann man immer noch weiter sehen.

Stalking an sich ist noch nicht strafbar. Wäre bis jetzt eher die Richtung Nötigung, Körperverletzung o. ä. Aber nicht zwangsläufig...
Aber der typische Stalking-Fall läge hier eh noch nicht vor, da die Belästigung von Dauer sein muß.
 

TALKHEAVY

W:O:A Metalgod
-=|Fallen Angel|=- schrieb:
nunja bei mir isser mehrmals in meine wohnung gekommen, da meine völlig verblödete ex - mitbewohnerin den auch noch "ja so nett und zuvorkommend" fand... also es war in dem sinne kein haufreidensbruch, aber spätestens als der einfach in mein zimmer kam als ich geschlafen hab und mich einmal angegriffen hat war der ofen aus - ich hab den polizeilich entfernen lassen und angezeigt - hat mir ne einstwelige verfügung gebracht - d.h. der kerl durfte sich meiner wohnung sowie meinem arbeitsplatz nicht näher als 500m nähern... und anrufen durfte der auch nimmer... nachher haben die dann festgestellt das der eh polizeilich gesucht wird (wegen drogenhandel) und nun hatter nen verfahren am hals - selber schuld..


@ vany - ihr könnt da also in jedem fall ne gegenanzeige machen, dann habt ihr aus "notwehr" gehandelt und es wird alles fallen gelassen..
der Typ gehoerte auch wirklich bestraftr, wegen des Sauschlechten geschmacks bei der wahl seines opfers!
 
Varnamys schrieb:
Zum Thread mit Rudolph Hess fällt mir eine gar nicht lustige Geschichte ein, die sich von Donnerstag auf gestern ereignet hat.

Mein Männe hat mit ein paar Kumpels einen 24h Saufmarathon angesetzt. Jeder mußte einen Kasten (20x0,5L) in 24 h trinken. Prinzipiell ganz lustig, nicht so lustig war allerdings so ne seltsame Type, die da plötzlich auftauchte und sich zu denen setzte, bis sie meinten er würde nerven und ihm sagten er solle sich verpissen. Hat er aber nicht getan.

Dann sind die Saufkumpanen zu meinem Schatz in die Bude und der Typ hat über eine Stunde draußen vorm Haus im Regen(!) gestanden und drauf gewartet, dass die wieder rauskommen. :rolleyes:

Irgendwann sind die Saufkumpels wieder runter und der Typ munter lustig weiter genervt, bis meinem Freund dezent der Kragen geplatzt ist (wer ihn kennt, wird wissen, dass das bei ihm verdammt lange dauert) und ihm nen Schubs gegeben hat. Der Typ fiel in eine Pfütze (war selbst gut angetrunken) und rannte direkt weg... wie sich später rausstellte - anscheinend um die Bullen zu rufen.

Dann hat der den Bullen was vorgefaselt von wegen da wären rechte Wichser angekommen (faselt was vom Todestag von Rudolpf Hess) und hätten ihn verprügelt, einer der Typen hätte eine gelbe Regenjacke angehabt.

Daraufhin fuhr die Polizei dann rum und hat irgendwann die Sauftruppe ausfindig gemacht, den Kumpel von meinem Freund (in der gelben Regenjacke) eingetütet und mit auf's Revier genommen. Er wurde dann einige Zeit festgehalten bis sie ihn wieder haben laufen lassen.

Mittlerweile stellte sich heraus, dass der beknackte Typ ihm ne Anzeige wegen Körperverletzung an den Hals gehängt hat.



Ja spinnen denn die Leute komplett?!?!?!

Was kann denn da jetzt passieren wegen der Anzeige? Kennt da sich jemand aus?

Also wenn deinem Macker nichts besserer mehr einfällt als mit körperlicher Gewalt zu agieren, dann hat er selber schuld.....

Lass den Deppen doch nerven, so lange er nicht handgreiflich wird ist er doch ignorierbar.
 
woa-klappstuhl schrieb:
Bei einer "Körperverletzung" muß es nicht zwangsläufig zu einer Verletzung kommen.
Es langt auch ein Ekelgefühl. Dieses hatte der Nerv-Affe eventuell durch den Sturz in die Pfütze...

Aber es wird wie schon häufiger hier gesagt, nichts passieren, da der Kumpel Deines Freundes erstens gar nichts gemacht hat, und zweitens genügend Zeugen da waren, die selbiges bezeugen können.

Als kleinen Tip kann ich noch geben, dass Ihr eine Anzeige gegen den Typen erstattet, und zwar wegen Hausfriedensbruch.
Grundsatz dafür ist, dass er nach Aufforderung Eurerseits das Grundstück nicht verlassen habt.
(Und als er dieses nicht wollte, habt Ihr ihn runterdrängen wollen, dann hat der Typ sich demonstrativ in die Pfütze geworfen.)


letzteres hört sich für mich sinnvoll an. schließt euch doch mal mit jemandem kurz, der sich aus kenn. bei so ner großen truppe muss doch irgendwer nen juristen (sei es student als auch anwalt, richter oder so) kennen.