Original geschrieben von Akasha
Sorry, dass ich auf diesen Beitrag so spät reagiere, aber mir ist gerade aufgefallen, dass alle behaupten, es sei keines der Kriterien für Mord erfüllt. Allerdings frage ich mich: 1. was für Beweggründe rechtfertigen den "Totschlag" an dem Mädchen, so dass sie nicht mehr "niedere Beweggründe" genannt werden können und 2. nach den Aussagen der Mutter bzw. nach der Erkenntnis der Ärzte war die Tat ja wohl mehr als grausam (das Kind solange prügeln, bis es sich nicht mehr rührt, es gegen den Tisch zu schlagen und gegen die Wand zu schleudern ist für mich doch recht grausam, oder?), was oben im zitierten Text als Mordkriterium erwähnt wird.
Somit sind 2 Kriterien erfüllt: Niedere Beweggründe und Grausamkeit. Ergo handelt es sich für mich eindeutig um Mord! Klar, dass ich keine Ahnung von der Materie habe, aber wenn man sich den Text zu Mord im Gesetzbuch anguckt - als Laie - steht es eindeutig fest!
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
es gab nicht den tötungsvorsatz...alleine das macht es zum totschlag.FALLS ALLERDINGS jemals erwiesen wird, daß sie das kind töten wollten, wäre es mord...aber da sie es ins krankenhaus gebracht haben, glaube ich kaum, daß das je kommen wird!
außerdem spielt da doch bestimmt ne pychische störung mit rein. kein normaler mensch prügelt nen kind so dermaßen!!
ihn könnte aber locker ne sicherheitsverwahrung erwarten nach seiner haft!!reicht doch auch völlig!