Demeter zählt zu den Anbauverbänden, die zusätzlich zur
EG-Öko-Verordnung und dem
deutschen staatlichen Bio-Siegel ein verbandspezifisches
Bio-Siegel – das Demeter-Logo – verwenden, dessen Anforderungen über diejenigen der EG-Öko-Verordnung und des deutschen staatlichen Bio-Siegel hinausgehen. Es darf nur durch Vertragspartner genutzt werden, die sich während des gesamten Anbau- und Verarbeitungsprozesses an die Richtlinien des Demeter-Verbandes halten.
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So sind beispielsweise nur 13
Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt, das
Enthornen von Rindern ist verboten, der Transportweg der Tiere zum Schlachthof wird auf höchstens 200 Kilometer begrenzt.
[28][29] Entgegen den Richtlinien gibt es bei Demeter dennoch auch Betriebe, die genetisch hornlose Rinder halten.
[30] Alle Tiere dürfen ausschließlich mit Biofutter gefüttert werden, wobei mindestens 80 % der Futterration für Wiederkäuer und mindestens 50 % des Gesamtfutterbedarfs
Demeter-Qualität haben und 50 % davon wiederum vom eigenen Hof stammen muss.
[31] Die Haltung von
Raufutterfressern ist – ausgenommen für Gärtnereien und Dauerkulturbetriebe, Versuchs- oder Forschungsbetriebe – obligatorisch, wobei eine vom Verband zu genehmigende Futter/Mist-Kooperation mit einem anderen ökologischen Betrieb geschlossen werden kann. Im Falle von Tierkrankheiten werden vorzugsweise biologische, anthroposophische, homöopathische und andere Naturheilverfahren angewendet.
[32] Bei der biologisch-dynamischen Saatgutzüchtung ist die Vermehrung und Züchtung von
Hybridsaatgut (F1) nicht gestattet.
[33] Im Getreideanbau sind außer bei Mais keine Hybridsorten zugelassen. Der Anbau von Sorten, die mit Hilfe von
Zellfusionstechniken gezüchtet wurden, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
[34][35] Zum 1. Januar 2020 darf, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren, frisches Obst und Gemüse nicht mehr in
Plastik verpackt angeboten werden.
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