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suspicious

W:O:A Metalmaster
9 Juni 2004
41.048
2
83
50
FL
www.kielowatt.de
10. Unterschrift
Man muss grundsätzlich mit seinem richtigen Namen unterschreiben.

Falsch! Jeder darf sich nennen, wie er mag und auch genau so unterschreiben. Ob eine Unterschrift nun mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt, beeinflusst nicht negativ die Wirksamkeit von Verträgen. Allerdings darf durch den falschen Unterschriftsnamen selbstverständlich niemand geschädigt werden. Sie dürfen zudem auch keine falsche Identität vorspielen. Jeder darf etwa mit dem Namen seines Lebensgefährten oder sogar mit einem Fantasienamen unterschreiben.
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