Wacken und Kurzzeitkennzeichen?

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noidem

Member
27 Juni 2007
35
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Ja genau aus dem Grund frage ich, denn die begründung habe ich auch gehört... denn ich habe gehört das dass wohl schon mehrere gemacht haben!

Naja mir würde das passen, da der Wagen wesentlich größer ist als mein Alltags Auto und auch komfortabler zu fahren ist (dank V6 :rolleyes: )
Aber den Wagen nur anzumelden um damit nach Wacken zu fahren will ich nicht.. höchstens mit Kurzzeitkennzeichen^^
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
7.429
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
@Mate: genau das denke ich auch. Wer schon sein ehalbe Wohnzimmereinrichtung dort verbrennt, läßt auch sein Auto stehen... :rolleyes:

Na ja, wenn man im Anzeigenblatt ständig sowas liest wie: "FIAT Panda an Bastler für Kiste Bier abzugeben", dann kann man sich auch vorstellen, daß jemand ein quasi schrottes Auto irgendwie aufs Gelände drischt und es da stehen läßt :D:D:D
 

Aibell

W:O:A Metalmaster
18 Juni 2005
7.385
1
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Münster
www.myspace.com
Die Kennzeichen bedeuten genau das selbe. Der Unterschied zwischen den roten Kennzeichen und den Kurzzeitkennzeichen ist lediglich, dass die roten für Händler und die Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund und das Datum) für Privatpersonen gedacht sind.

ok, das hab ich dann tatsächlich falsch beigebracht bekommen! tja, schade auch! ;)
 

Mr. Pink

W:O:A Metalhead
11 Mai 2007
459
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61
39
Lübeck
www.hirn-page.de
Tja nun - das Prinzip ist doch dann schon ein Unterschied, nämlich in der Hinsicht, daß die roten Kennzeichen für Händler ÜBERTRAGBAR sind an verschiedene Autos, während die gelben Kurzzeitkennzeichen auf ein Auto bezogen sind, oder?

Hast Recht!
Aber im Bezug auf die Probefahrten und dem damit verbundenen Zweck der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr bedeuten die Kennzeichen das gleiche.
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
5.831
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Soweit ich weiß darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen das Bundesland nicht verlassen, in dem das Auto angemeldet ist...solange du also nicht in S-H wohnst, kannst du das eh vergessen.
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
5.831
0
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45
Ich glaub, daß das Quatsch ist - man überführt schließlich auch mal ein Auto von Hamburg nach Kiel...oder von Berlin nach Potsdam...

Wenn ich's mir recht überlege....ist das wirklich Quatsch. Allerdings darf man das wohl nicht nur zum Überführen nutzen...zumindest kenne ich da eine Firma, welche die Schilder auch so nutzt. Könnte natürlich sein, dass man da als TV-Produktion ein paar Sonderrechte genießt... :D
 

Stormtrooper

W:O:A Metalmaster
3 Okt. 2006
10.683
0
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107
EL
Wenn ich's mir recht überlege....ist das wirklich Quatsch. Allerdings darf man das wohl nicht nur zum Überführen nutzen...zumindest kenne ich da eine Firma, welche die Schilder auch so nutzt. Könnte natürlich sein, dass man da als TV-Produktion ein paar Sonderrechte genießt... :D

moin, leutz, ich hab auch schon mal 'ne Karre gekauft, mir vor Ort so Kurzzeitkennzeichen geholt und genau die Frage gestellt, ob ich die Dinger dann gleich zuhause wegschmeissen kann oder die restlichen viereinhalb Tage 'abfahren' darf. Die nette Dame meinte, das wär kein Problem, da der Begriff 'Probefahrt' ja nicht definiert ist. Auch renomierte Fahrzeughäuser geben Autos z.B. übers WE zur Probe mit. Aufm Wacken standen die letzten Jahre etliche Wagen mit solchen Kennzeichen. Überdies kann über Fahrgestell-Nr., Motorkennzeichen etc. ein KFZ leicht wieder dem letzten Eigentümer zugeordnet werden, sogar wenn diese beiden Nummern entfernt wurden. Also werden die grün/weissen (oder Blauen :D ) einem schon auf die Spur kommen, wenn Du die Karre nicht gerade geklaut hast. Zum Anderen musst Du ja um an ein Kurzzeitkennzeichen zu kommen die PKW-Angaben da lassen und Doppelkarte und werx. Ich seh da nicht das Problem.