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Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Das ist auch nichts, was man diskutieren muss. Es ist ein Fakt, dass der Bundestag nicht gegen die Verfassung agieren darf. Eine Einschränkung der Grundrechte ohne Grund ist verfassungswiedrig. Ende.

Wer meint Fakten diskutieren zu müssen, sollte gucken, dass sein Aluhut nicht zu eng sitzt.

Du machst dir hier deine eigenen Fakten ohne auch nur zu wissen was du da schreibst. Und ich hab auch nicht gesagt dass es keinen Grund gibt. Sondern deine Aussage dass es feste Faktoren gibt, die die Beschränkungen beenden widerlegt. Wenn du auf deinem Standpunkt weiter bestehen willst ohne dir die wirklichen Fakten bzw. die zugrundeliegenden Gesetze anzuschauen ist es dein Problem.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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88
Du machst dir hier deine eigenen Fakten ohne auch nur zu wissen was du da schreibst.
Der Bundestag steht also über dem GG? Kannst du Argumente bringen, die diesen "Fakt" untermauern?

Sondern deine Aussage dass es feste Faktoren gibt, die die Beschränkungen beenden widerlegt.

Ich begieb mich mal auf dein Niveau herab und zitiere deine Wikipediaseite:
Die Bundesregierung hat die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unverzüglich aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.

Ist das nicht peinlich, wenn du mit den Fakten besiegt wirst, die du zum einen anführst und dann deren Existenz leugnest?

Wenn du auf deinem Standpunkt weiter bestehen willst ohne dir die wirklichen Fakten bzw. die zugrundeliegenden Gesetze anzuschauen ist es dein Problem.
Welches Gestz besagt, dass der Bundestag grundlos Grundrechte beschneiden darf?
 
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