lars schrieb:
alkohol am steuer ist keine ordnungsbusse und muss von einem richter festgelegt werden, aber da andy nicht aus der schweiz kommt...
Ich glaub, die Regelung ist folgendermaßen...
Alkohol am Steuer ist generell ein Vergehen. Bis 0,8 Promille (bzw. in der Schweiz seit diesem Jahr 0,5 Promille) kostet´s "nur" Geld. Über 0,8 bzw. 0,5 Promille ist der Lappen weg.
Da die Schweizer Polizei Andi als Österreicher (er kommt doch aus Österreich, oder?) den Führerschein nicht wegnehmen darf und es meines Wissens in dieser Situation keine genauen Regelungen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten gibt, beschränken sie die Strafe auf ein (allerdings ziemlich hohes) Bußgeld.
Wird z.B. in Deutschland genauso gemacht, wenn ein Nicht-EU-Autofahrer (oder u.U. auch ein ausländischer EU-Bürger; weiß jetz nicht so genau über die Regelungen Bescheid) auf deutschen Straßen sich eines Vergehens schuldig macht, daß einen Deutschen den Führerschein kosten würde...
Hat irgendwas mit der Möglichkeit der Strafverfolgung bei Ausländern zu tun.
Könnte zumindest die Erklärung sein...