UMW Silvesterparty in der Schweiz

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Freki

W:O:A Metalhead
25 Nov. 2001
3.017
0
61
48
Göttingen
Website besuchen
lars schrieb:
alkohol am steuer ist keine ordnungsbusse und muss von einem richter festgelegt werden, aber da andy nicht aus der schweiz kommt... :confused:


Ich glaub, die Regelung ist folgendermaßen...

Alkohol am Steuer ist generell ein Vergehen. Bis 0,8 Promille (bzw. in der Schweiz seit diesem Jahr 0,5 Promille) kostet´s "nur" Geld. Über 0,8 bzw. 0,5 Promille ist der Lappen weg.
Da die Schweizer Polizei Andi als Österreicher (er kommt doch aus Österreich, oder?) den Führerschein nicht wegnehmen darf und es meines Wissens in dieser Situation keine genauen Regelungen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten gibt, beschränken sie die Strafe auf ein (allerdings ziemlich hohes) Bußgeld.

Wird z.B. in Deutschland genauso gemacht, wenn ein Nicht-EU-Autofahrer (oder u.U. auch ein ausländischer EU-Bürger; weiß jetz nicht so genau über die Regelungen Bescheid) auf deutschen Straßen sich eines Vergehens schuldig macht, daß einen Deutschen den Führerschein kosten würde...

Hat irgendwas mit der Möglichkeit der Strafverfolgung bei Ausländern zu tun.

Könnte zumindest die Erklärung sein...