kann man eigentlich "du musst ausziehen, wir kaufen uns ne wohnung" eigentlich als kündigung seitens des vermieters sehen? dann hätte sich das mit dem monat kündigungsfrist für das zimmer auch schonmal gegessen...
Hat deine Süße nen richtigen Mietvertrag?
Wenn ja, dann hat sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten die nicht unterschritten werden darf. Wenn nicht, dann eigentlich auch da die neue Rechtsprechung so ist (Mietverträge vor und nach einem bestimmten Jahr etc.). Aber irgendeiner hier im Forum wird ja sicherlich sowas studiert haben und da besser Auskunft geben können als ich, so mit Gesetzestexten etc..
Sollte der Vermieter das Haus, in dem sie jetzt wohnt, verkaufen, so muss das nicht unbedingt sofort eine Kündigung für deine Freundin nach sich ziehen. Allenfalls wenn der neue Besitzer das gesamte Haus für seine Familie braucht (Eigenbedarf). Manche übernehmen ja auch die alten Mieter.
Auf jeden Fall muss so eine Kündigung schriftlich erfolgen.
Lest euch mal in Ruhe den Mietvertrag durch wenn es denn einen gibt, da steht manchmal mehr drin als man denkt.
Schade eigentlich das wir so ungünstig für sie wohnen.