KaeptnKorn
W:O:A Metalmaster
Die StVo oder eine äquivalente Regelung wird sicherlich gelten, sonst könnte ja jeder ungestraft besoffen mitn Auto rumheizen und die Polizei hätte keine Handhabe.
Toffi meinte grad daß sie sich an ein Schild an der Einfahrt zum Campgelände erinnern könnte, daß dort die StVO gilt. Ohne Gewähr.....
MOinsen
Wollte mal fragen wie das mit Pocketbike bzw in meinem Fall Mini Mofa ohne Zulassung auf dem Gelände ausschaut ?
Ist es erlaubt dort mit solchen minibikes zu fahren ? Wie ist es mit Polizei ?
Danke schonmal für alle Infos!
Samma... willsu Besoffene mit dem Teil umheizen oder was? Reicht ja, daß die Toilettenreinigungsautos da durchfahren, aber was soll so ein Scheiß?![]()
Frag am besten direkt bei der Orga nach oder schau mal in die FAQs...
PFELE ...![]()
§1: Wenn sie ncoj in der Lage sind "PFele" zu tippen, dürfen sie weiterfahren.![]()
Ich meine das Camping Gelände, auf dem ich rumfahren würde! Aus beqemnlichekit und um das ganze Gelände Chillich abfahren zu können!
Das Minimofa müsste nicht durch die Kontrolle da es teilweise zerlegt im Koffferaum verstaut wäre!
Nuja es gibt ja auch eine menge Treffen die auch auf privatgelände stattfinden auf denn man alles mögliche fahren darf ohne Führerschein... daher wollte ich mich mal erkundigen wie es dort ausschaut!
Ich meine das Camping Gelände, auf dem ich rumfahren würde! Aus beqemnlichekit und um das ganze Gelände Chillich abfahren zu können!
Das Minimofa müsste nicht durch die Kontrolle da es teilweise zerlegt im Koffferaum verstaut wäre!
Nuja es gibt ja auch eine menge Treffen die auch auf privatgelände stattfinden auf denn man alles mögliche fahren darf ohne Führerschein... daher wollte ich mich mal erkundigen wie es dort ausschaut!
Wobei ich mich frage, was das soll...
Ich meine das Camping Gelände, auf dem ich rumfahren würde! Aus beqemnlichekit und um das ganze Gelände Chillich abfahren zu können!
Wenn du unbedingt Mofa fahren musst, brauchst du eine Blonde-Locken-Perücke und ein Kissen unterm T-Shirt, damit du als Holger durchgehst.