Schwarzmarkt

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.786
6.616
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Wenn man die Aktualität ein wenig folgen würde, dann könnte man wissen, dass Veranstalter und Bands gegen den Schwarzmarkt handeln!
Beispiel: Rammstein vs. Viagogo in HH. Da hat das Gericht entschieden, dass es Viagogo verboten ist, Tickets zu verkaufen.
Und so gehts weiter.

Kauf Tickets bei den OFFIZIELLEN VVK Stellen!
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
650
1.215
98
34
also als Festival Neuling kauft man aus Unwissenheit ein zu teures Ticket, ließt dann auf der Webseite alle Details zum Festival, stellt fest, dass die den Verkaufsweg nicht gut heißen und man das melden soll, meldet es und ist dann auch noch das überteuerte Ticket los und kann nicht zum Festival? Das wäre aber unglücklich...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (1€ ins Phrasenschwein)

Ist aber halt auch die Frage, mit welcher Intention man seinen eigenen überteuerten Kauf meldet. Es ist ja irgendwie, die erwartbare Konsequenz daraus.
 

fuzzzy

W:O:A Metalhead
11 Juli 2015
1.697
1.035
108
wenn die abwicklung des kaufs korrekt war ist dir (glaub ich) die wacken-id des verkäufers bekannt. da es nicht erlaubt ist die tix gewinnorientiert zu verkaufen könnte man darüber den verkäufer anschwärzen, der dann vllt sanktioniert wird. genaues kann da sicher ics zu sagen.
 
  • Like
Reaktionen: Spartaner032

Spartaner032

W:O:A Metalhead
23 Juni 2011
3.200
1.727
108
Bad Bevensen
Was sind die Konsequenzen für die Käufer über eine nicht unterstützte Plattform, wenn er es meldet -verliert er sein Ticket und drohen andere Konsequenzen? Hat jemand Erfahrungen?
Der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom
Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.).

Die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die
Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.