luna.lunatik
W:O:A Metalmaster
Kaufmännischer Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg.Mit der Datenaufbewahrung wäre ich mir nicht so sicher.
Die Kaufabschlüsse und Belege werden die aufbewahrt haben, wie es der Gesetzgeber auch möchte.
Im übrigen habe ich Kunden, die das Spiel genau anders herum spielen (wollen) - also bestellen, geliefert bekommen und mir dann eine Aufforderung wegen Datenschutzgrundsatzverordnung zur Löschung ihrer Kundendaten (Name, Vorname, Straße, PLZ, Stadt, ggf. E-Mailadresse) schicken. Ich habs oben schonmal als Zitat gepostet:
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Für Online-Händler dürften vor allem die von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und § 147 der Abgabenordnung (AO) von Relevanz sein. Nach § 257 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, u.a. empfangene Handelsbriefe (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB), Wiedergaben von abgesandten Handelsbriefen (§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB) aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 Abs. 4 HGB für Buchungsbelege zehn Jahre und für Handelsbriefe sechs Jahre.
In § 147 Abs. 1 Nr. 2-4, Abs. 3 AO finden sich nahezu wortgleiche Aufbewahrungspflichten für die steuerlichen Belange. Handels- bzw. Geschäftsbriefe wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Lieferscheine, Kostenvoranschläge und Verträge dürfen bereits von Gesetzes wegen innerhalb der maßgeblichen Frist (10 Jahre) nicht gelöscht werden, was umgekehrt bedeutet, dass Kunden in Bezug auf diese Daten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keinen Löschungsanspruch haben.
Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO mit Mustermitteilungen
Mit dem Umfang der weltweit generierten und transferierten Daten steigt bei vielen Menschen auch die Sensibilität für ihre personenbezogenen Daten. In der ...
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Der Kunde bestellt eine Pluginbox, dazu sind Namen und Anschrift notwendig, diese Daten stehen dann auf der
-tada- Ausgangsrechnung und/oder dem Lieferschein, dabei entsteht ausserdem ein Vertrag - zack, für alles jeweils 10 Jahre.
Der Kunde bezahlt dann mittels Zahlungsmethode X, in dem Moment erzeugt Paypal, Bank, Kreditunternehmen, Apple/Google bzw. der mit der Abwicklung betraute Zahlungsdienstleister eine Buchung, die -tada- auf dem Buchungsbeleg (altmodisch Kontoauszug) zu finden ist - zack: 10 Jahre.
Natürlich wird auch die Abholung dokumentiert, schon allein für interne Zwecke (wieviele Powerbanks waren das jetzt und wieviele haben wir noch...? Wie oft hat der einzelne Kunde getauscht...?)wie die Pflicht ist die Abholungen zu dokumentieren weiß ich nicht.
Bei Pfand (Geld) würden neue Belege zum aufbewahren erzeugt werden, die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)
Perso als Pfand? Wie bitte!?die haben aber Perso, KK-Karte etc. genommen. (Was das nächste streitbare Thema ist)
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Die Hinterlegung von deutschen Reisepässen und Personalausweisen als "Pfand" ist nach deutschem Recht unzulässig.
Für Personalausweise ist dies ausdrücklich in § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG festgehalten: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben".
Unabhängig von dieser Regelung sind aber Personalausweise und Reisepässe ohnehin nicht als "Pfand" geeignet. Beide Dokumentenarten sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. (§ 2 Abs. 2 PAuswG, § 4 Abs 4 PassG).
Unter Berücksichtigung der §§ 1205 Abs. 1 und 1207 BGB (Umkehrschluss) wird klar, dass auch aus diesem Grunde ein Personalausweis oder Reisepass als "Pfand" nicht Verwendung finden kann.
Hinterlegung von Personalausweisen und Reisepässen als "Pfand" unzulässig | Sicherheitsrecht Bayern
www.sicherheitsrecht-bayern.de
Viele verlangen es trotz Verbot: Personalausweis niemals als Pfand hinterlegen
Wenn Sie jemand darum bittet, einen Pfand zu hinterlegen, dann sollte das niemals Ihr Personalausweis sein. Das kann gefährlich sein und ist sogar rechtswidrig. Ein Experte klärt über die Risiken auf und wie Sie auf so eine Bitte reagieren sollten.
www.focus.de
Personalausweis als Pfand? Darum ist das keine gute Idee
Manchmal wird verlangt, dass man seinen Personalausweis als Pfand hinterlegt. Das sollte man aber nicht tun. Zum einen gibt man schließlich..
www.giga.de
Gilt übrigens auch für eine Kreditkarte:
Schutz vor Missbrauch der eigenen Kreditkarte
Gegen die Entwendung der Kreditkartendaten oder der Karte selbst und die damit verbundene missbräuchliche Nutzung kann man sich auf mehreren Wegen schützen.
kreditkarte.net
In den "so einfach gehts" von Plugin steht unter Punkt 3 "Pick up": "Einfach die Powerstation am Festivalstand gegen ein Pfand abholen (Führerschein, Krankenkassenkarte)."
Tjaaaa - Führerschein ist allerdings auch unzulässig ():
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Hinterlegung als Pfand
- gängige Praxis z.B. bei Vermietung von Fahrrädern
- diese Praxisanwendung ist unzulässig bzw. verboten (§ 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG)
- Der Verleiher hat eine Alternative zu wählen z.B. Hinterlegung Wertgegenstand oder Geldbetrag
- es darf auch keine Kopie des Ausweises angefertigt werden
Fazit
Auch wenn es gängige Praxis ist, ist es unzulässig einen Führerschein oder einen Ausweis (oder dessen Kopie) als Pfand einzubehalten.Sind Führerschein- und Ausweiskopie nach der DSGVO erlaubt? | Datenbeschützerin Regina Stoiber
Eine Ausweiskopie oder eine Kopie des Führerscheins ist auch durch die DSGVO erlaubt. Teilweise ist allerdings eine Sichtung ausreichend.
regina-stoiber.com
Wobei ich persönlich die Krankenkassen-Karte oder den Führerschein (Lappen, meiner ist noch aus Papier...) mangels Les- und Nutzbarkeit als unschädlicher ansehe, als einen Perso oder eine Kreditkarte (ich hab eh keine, bisher und bis zum Ende der Gültigkeit reicht mir noch meine EC-Karte...)
Samma mal so: sollte ich vorhaben, mir bei denen etwas zu mieten, wärs vielleicht schlau, die entsprechenden Paragraphen und Gesetztestexte direkt als Datei oder wenigstens als Link auf dem Hosentascheninternet zu haben...
Eigentlich schade, dass bisher kein Rechtsanwalt geschädigt wurde, der würde den Verein mal sowas von auseinander nehmen (können), bei der Summe an Verfehlungen, die die so abliefern....