hier als entschädigung ein paar auflagen der satdt münchen im jahre 1999 für das rockbitchkonzert *gg
MUNICH
1. Fur die Veranstaltung mit der Popgruppe "Rockbitch" der Fa. BSE Concerte
Gmbh & Co. Veranstaltungs KG
am 8.9.1999 um 20.30 Uhr
in Munchen, Grafinger Str. 6 (Babylon), wird die Erlaubnis nach *33 a GewO
unter folgenden Auflagen erteilt :
1.1 Die Mitglieder ger Gruppe "Rockbitch" haben bei dieser Veranstaltung
untereinander und im Verhaltnis zum Publikum Verhaltenweisen zu unterlassen,
die den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen.
Unzulassig sind insbesondere
1.1.1 Die Ausubung des Geschlechts-, Oral- oder des Analverkehrs. Dies ist zu
unterlassen, soweit es uber Andeutung hinausgeht;
1.1.2 das Einfuhren von Gegenstanden in die Vagina oder den Anus sowie der
sogenannte Fist Fuck,
1.1.3 das Urinieren oder die Abgabe von Flussigkeiten aus der Vagina in das
Publikum;
1.1.4. die Verwendung religioser Symbole sowie die Vornahme ven Handlungen mit
religiosem Bezug wahrend der gesamten Dauer der Veranstaltung;
1.1.5 Erklarungen oder Verhaltensweisen, die die Vornahme sexueller Handlungen
zwischen Darstellern und Mitgliedern des Publikums zum Gegenstand haben ;
1.1.6 die Verwundung von Tieren unter sexuellem Bezug bei Darbietungen