Bericht aus FRONTAL 21 im ZDF:
So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel,
informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im
Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine
Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass
das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam
natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem
Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der
Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio.
Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen.
Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt
übrigens der Steuerzahler
. Die Beamtin wurde auf einen besser
bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner
sind seitdem gute Freunde.
... was sagt man dazu...
So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel,
informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im
Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine
Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass
das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam
natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem
Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der
Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio.
Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen.
Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt
übrigens der Steuerzahler

bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner
sind seitdem gute Freunde.
... was sagt man dazu...