Rammstein - Liebe ist für alle da auf dem Index!

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E'Lell

W:O:A Metalmaster
4 Juni 2003
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52
Sauerland
www.ps-metal.de
Post von einem meiner Händler bekommen:
Darf bis auf weiteres verkauft werden: "Liebe ist für alle da"
Darf bis auf weiteres verkauft werden: "Liebe ist für alle da"
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat das Album "Liebe ist für alle da" der Universal-Band Rammstein nach einem entsprechenden Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom 31. Mai 2010 aus der Indizierungsliste gestrichen. In ihrer Begründung nehmen die Richter kein Blatt vor den Mund. So heißt es wörtlich, es sei davon auszugehen, "dass die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 5. 11. 2009 offensichtlich rechtswidrig ist und die Antragstellerin als Inhaberin der Verwertungsrechte an dem indizierten Werk in ihren Rechten verletzt. Die BPjM hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Indizierung eines der Kunst dienenden Werkes nicht in der gebotenen Weise beachtet."

Geklagt gegen die Indizierung hatte Universal Music am 4. Dezember 2009; die Medienwächter hatten den Song "Ich tu dir weh" sowie ein Foto im Booklet des Albums als jugendgefährdend eingestuft. Mit seinem bemerkenswerten Beschluss erkennt das Kölner Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Universal-Klage an; bis in dieser Sache endgültig entschieden ist, darf das Rammstein-Album wieder frei verkauft werden.

Im Gespräch mit MusikWoche erläutert Rechtsanwalt Peer Boris Schade von der Hamburger Kanzlei Lichte den Stellenwert der Kölner Entscheidung: "Obwohl das Album 'Liebe ist für alle da' sich auf Nummer eins der Charts befand und die Gruppe Rammstein am Beginn ihrer Europatournee stand, hat die BPjM eine Entscheidung unter Außerachtlassung wesentlichster gesetzlicher Vorgaben getroffen. Diese Entscheidung bedeutete massive Einschnitte in das künstlerische Werk von Rammstein und zog zusätzlich erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich. Glücklicherweise hat das Verwaltungsgericht Köln als Korrektiv in deutlichen Worten zu dem Vorgehen der BPjM Stellung bezogen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine derart unmissverständliche gerichtliche Korrektur erfolgt ist."

In der Begründung des Kölner Beschlusses bezieht die BPjM verbale Prügel:
Da heißt es zum Beispiel, die BPjM habe "im Rahmen ihrer Erwägungen offensichtlich wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht einbezogen und damit ihre Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt." Oder an anderer Stelle: "Zusätzlich zu den auf ihre vermeintlich verrohende Wirkung bezogenen Einwendungen findet auch hinsichtlich der Einstufung des Liedes als unsittlich eine hinreichende Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Voraussetzungen nicht statt. Es wird nicht begründet, warum bereits die bloße Darstellung sado-masochistischer Handlungen - sofern der Liedtext in dieser Weise zu interpretieren sein sollte - für sich genommen geeignet sein könnte, mit den Texten und der Musik von Rammstein konfrontierte Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen."

Eine "Propagierung entsprechender Praktiken als nachahmenswert oder gar eine allein der Aufstachelung des Geschlechtstriebs dienende Darstellung" habe die BPjM aber nicht festgestellt. Vielmehr habe sie den Kunstcharakter der indizierten CD sogar bejaht und als überdurchschnittlich hoch eingestuft; sie spreche insofern selbst von einer "Inszenierung" und "Maskierung". Die Kölner Richter schreiben, das Lied enthalte "gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen".

Nach ausführlicher Erörterung der Sachlage kommt das Verwaltungsgericht deshalb zum Schluss: "Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet."

Wie geht es jetzt weiter? Die BPjM habe die Möglichkeit, so Rechtsanwalt Schade, innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. "Sollte die BPjM hiervon Gebrauch machen, so gehen wir von einer Verfahrensdauer von drei bis sechs Monaten aus. Aufgrund der ungewöhnlich deutlichen Worte des Verwaltungsgerichts Köln sind wir jedoch zuversichtlich, dass sich das Oberverwaltungsgericht Münster der Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln anschließen wird. Wann das parallel beim Verwaltungsgericht Köln weiterlaufende Hauptsacheverfahren abgeschlossen wird, ist derzeit nicht absehbar."

Sehr fein! Kann also nicht jeder zensieren was er will, gell Frau von der :o