Personalisierte Tickets

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Ruki

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2012
409
35
73
Magdeburg
Ich würde da eher bis zur Auslieferung warten, wenn die ersten ihre Tickets haben gibts auch sicher was bei Ebay zu finden. Wie lange? Das vermag nur der Veranstalter zu wissen ...
 

joooern

Newbie
16 Aug. 2012
14
0
46
HH
Vorreiter zu 2014

Moin Moin.

wenn man bei der Personalisierung seinen Namen selber eintragen soll, damit das Ticket auf einen "Zugelassen" ist - wo hindert dies dann die Preistreiberei auf eBay, wenn man doch die Tickets in Blanko bekommt?

So lang der Ticketverkäufer nicht die übermittelten Namen einträgt, ist das doch witzlos oder irre ich da?

Vielleicht ist das aber auch nur ein Vorgeschmack auf 2014, wenn die Tickets dann evtl "richtig" personalisiert sind.
 

Warheart666

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2009
422
0
61
Düsseldorf
Moin Moin.

wenn man bei der Personalisierung seinen Namen selber eintragen soll, damit das Ticket auf einen "Zugelassen" ist - wo hindert dies dann die Preistreiberei auf eBay, wenn man doch die Tickets in Blanko bekommt?

Blankotickets zu verkaufen ist laut den AGBs verboten. Wurde hier aber auch schon mindestens 100x erläutert! ;)
 

leon66

W:O:A Metalhead
19 Juli 2010
275
8
73
Bayern
Auch hier nochmal:
Ich kann die viele Aufregung hier nicht verstehen. Für alle, die sich Tickets kaufen wollen, um wirklich nach Wacken zu gehen, hat das neue System doch keinerlei Nachteile. Obs den "Schwarzhandel" wirklich eindämmt, werden wir erst später sehen. Geht er zurück, ist es doch gut, hilft das System nichts ist es auch keine Verschlechterung zur bisherigen Situation. Für die Normalkunden bleibt durch die Selbstpersonalisierung genügend Flexibilität, die in Anbetracht der langen Zeit zwischen Kartenkauf/SoldOut und Festival gut ist. Für die die also die Karten nicht als Weiterverkaufsware betrachten sehe zumindest ich keine Nachteile. Also warum nicht einfach warten, ob es den viel kritisierten Ebay & Co Handel eindämmt?:confused:
 

Hoshi1st

Newbie
16 Juli 2011
3
0
46
Blanko-Tickets sind Falschungen. So einfach kann's sein.

Und eBay erlaubt keine Falschungen. Also... Problem gelöst.

Hä? Dann haben wir also bei Metaltix lauter Fälschungen gekauft?

und...

Blankotickets zu verkaufen ist laut den AGBs verboten. Wurde hier aber auch schon mindestens 100x erläutert!

Okay, es ist verboten, aber lügen ist auch verboten - so what?
Nur mal theoretisch; wenn jemand 5 Tickets für sich und seine Kumpels bestellt, von diesen dann aber - sagen wir zwei - nicht fahren können. Und die beiden verticken´s auf Ebay...ohne das Wissen bes Bestellers, was dann? Die haben die AGB´s niemals akzepiert und sind dennoch im Besitz der Tickets, weil sie diese geschenkt bekamen. Und wer sollte die belangen können? Und wegen was? - Daß sie etwas verkaufen, was nicht personalisiert ist? (Und das sind die Tickets ja nicht wenn man sie bekommen hat, weil kein Name eingedruckt ist oder diese mit einem Code eindeutig dem Käufer zuzuordnen sind)... ich weiss nicht recht, ob man sowas ahnden könnte. Bei Flugtickets ist das anders, da hat die Airline den Namen des Benutzers, eine Ticket- bzw. Seriennummer etc. und kann das Ticket EINWANDFREI einer einzelnen Person zuordnen. Du fliegst halt nicht, wenn du mit einem Ticket ankommst, auf dem der Name von jemand Anderem steht...

Also, nicht daß mich jemand hier falsch versteht. Ich will weder Karten verticken oder jemanden dazu anregen, doch noch Tickets bei EBAY einzustellen.

Aber ich denke, daß man die Tickets richtig personalsieren müsste (also mit bereits eingedrucktem Namen, Ticketcode oder Seriennummer etc.) um den Schwarz-Handel komplett zu unterbinden.

Ich würd´s mir jedenfalls wünschen, die Tickets sollten schließlich den Metallern und nicht Zweit- und Drittverkäufern zugute kommen...
 

Warheart666

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2009
422
0
61
Düsseldorf
Hä? Dann haben wir also bei Metaltix lauter Fälschungen gekauft?

und...



Okay, es ist verboten, aber lügen ist auch verboten - so what?
Nur mal theoretisch; wenn jemand 5 Tickets für sich und seine Kumpels bestellt, von diesen dann aber - sagen wir zwei - nicht fahren können. Und die beiden verticken´s auf Ebay...ohne das Wissen bes Bestellers, was dann? Die haben die AGB´s niemals akzepiert und sind dennoch im Besitz der Tickets, weil sie diese geschenkt bekamen. Und wer sollte die belangen können? Und wegen was? - Daß sie etwas verkaufen, was nicht personalisiert ist? (Und das sind die Tickets ja nicht wenn man sie bekommen hat, weil kein Name eingedruckt ist oder diese mit einem Code eindeutig dem Käufer zuzuordnen sind)... ich weiss nicht recht, ob man sowas ahnden könnte. Bei Flugtickets ist das anders, da hat die Airline den Namen des Benutzers, eine Ticket- bzw. Seriennummer etc. und kann das Ticket EINWANDFREI einer einzelnen Person zuordnen. Du fliegst halt nicht, wenn du mit einem Ticket ankommst, auf dem der Name von jemand Anderem steht...

Also, nicht daß mich jemand hier falsch versteht. Ich will weder Karten verticken oder jemanden dazu anregen, doch noch Tickets bei EBAY einzustellen.

Aber ich denke, daß man die Tickets richtig personalsieren müsste (also mit bereits eingedrucktem Namen, Ticketcode oder Seriennummer etc.) um den Schwarz-Handel komplett zu unterbinden.

Ich würd´s mir jedenfalls wünschen, die Tickets sollten schließlich den Metallern und nicht Zweit- und Drittverkäufern zugute kommen...

Ich weiß nicht, ob der Verkäufer belangt werden kann oder wird. Aber Ebay ist im Falle eines Blankoticketverkaufs wohl dazu verpflichtet die Auktion zu stoppen. So habe ich das zumindest verstanden...
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
(...)
Nur mal theoretisch; wenn jemand 5 Tickets für sich und seine Kumpels bestellt, von diesen dann aber - sagen wir zwei - nicht fahren können. Und die beiden verticken´s auf Ebay...ohne das Wissen bes Bestellers, was dann? Die haben die AGB´s niemals akzepiert und sind dennoch im Besitz der Tickets, weil sie diese geschenkt bekamen
(...)
*gähn*
Das wurde jetzt bestimmt schon zweihundert mal gepostet, und es ist immernoch genau so falsch wie beim ersten mal.
Mit der Erwerb einer Karte (und dazu zählt auch geschenkt bekommen) akzeptiert man die AGBs.
Ist doch nicht erst seit dem Namensfeld auf den Tickets so. Ansonsten müsste sich doch schon seit Jahren niemand bsp. um das Pyroverbot auf dem Campground scheren, da wir die Karte ja alle Geschenkt bekommen haben...

(...)
Und wer sollte die belangen können?
(...)
ICS,
bzw. die von ICS beauftragten Anwälte.

(...)
Und wegen was?
(...)
Verstoss gegen §3 der AGB.

Und da man dafür, neben dem schon gezahlten Kaufpreis, nochmal 1000 Taler einstreichen kann dürfte eine entsprechende Motivation das zu ahnden durchaus vorhanden sein.