Freki
W:O:A Metalhead
Vielleicht hast du ja schon mal was von der sogenannten "Gewährleistungs-Pflicht" gehört, die Anfang des Jahres eingeführt wurde und sich speziell auf den Autohandel bezieht.
Diese besagt, daß der Verkäufer (nicht nur Autohäuser, AUCH PRIVATPERSONEN!) bis zu zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Fahrzeug haftbar gemacht werden kann. (ausgenommen sind Verschleißteile) Ausgenommen von dieser Leistung ist der Verkäufer nur dann, wenn der Käufer im Vertrag ausdrücklich auf die Gewährleistung verzichtet hat und alle Mängel des Fahrzeuges vorher bekannt sind.
Ganz klar, daß dir der generische Anwalt Lügen-Geschichten vorwirft aber dann "großzügig" ein kleines Trostpflaster anbietet.
In Anbetracht der neuen Rechtslage könnte seinen Mandanten schließlich eine etwas größere Rechnung ins Haus flattern.
NIMM DIR AUF JEDEN FALL EINEN ANWALT!!!
(hast du zufällig eine Rechtsschutzversicherung?)
Diese besagt, daß der Verkäufer (nicht nur Autohäuser, AUCH PRIVATPERSONEN!) bis zu zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Fahrzeug haftbar gemacht werden kann. (ausgenommen sind Verschleißteile) Ausgenommen von dieser Leistung ist der Verkäufer nur dann, wenn der Käufer im Vertrag ausdrücklich auf die Gewährleistung verzichtet hat und alle Mängel des Fahrzeuges vorher bekannt sind.
Ganz klar, daß dir der generische Anwalt Lügen-Geschichten vorwirft aber dann "großzügig" ein kleines Trostpflaster anbietet.
In Anbetracht der neuen Rechtslage könnte seinen Mandanten schließlich eine etwas größere Rechnung ins Haus flattern.
NIMM DIR AUF JEDEN FALL EINEN ANWALT!!!
(hast du zufällig eine Rechtsschutzversicherung?)