Rammsteiner
W:O:A Metalmaster
Ich frage mich auch was für Konsequenzen dieses Verhalten nun haben wird für die Verantwortlichen? Das ist unterlassene Hilfeleistung.
Auch wenn ich dieses Vorgehen keinesfalls gut heiße, aber als unterlassene Hilfeleistung würde ich das nicht bezeichnen. Sie ist nicht direkt in die Klinik gegangen, sondern zu einer Notärztin. Diese Ärztin hat sozusagen erste Hilfe geleistet und wollte sie weiterleiten. Wenn sie direkt in die Klinik gegangen wäre, hätte man sie auch nicht abgewiesen, sondern erstversorgt, aber die Untersuchung trotzdem nicht gemacht.