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1000 Knork

W:O:A Metalhead
11 Aug. 2011
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Oh, mir ist noch was eingefallen. :D

Wir wollten eigentlich Gartenfackeln mitnehmen, die wir aber zu Hause vergessen hatten. Also haben wir im "Campingmarkt", diesem provisorischen Obi in der Nähe des Festivalgeländes im Dorf, zwei davon erstanden. Die Secs haben uns damit nicht reingelassen, die seien verboten, und die, die auf dem Campground schon vorhanden wären, würden später einkassiert. Nichts dergleichen ist allerdings passiert.

Kann dazu mal bitte Stellung genommen werden? Ich weiß, dass alle offenen Feuer außer Grills und Gaskochern verboten sind. Aber imho geht von Gartenfackeln nicht mehr Gefahr aus als von Grills (Interessante Frage: gelten abgeschirmte Petroleumlampen als offenes Feuer?). Und wenn man Gegenstände auf dem Campground schon verbietet, dann sollte man die Händler darauf hinweisen, dass sie keine verbotenen Gegenstände anbieten sollen, oder? ;)

eine abgeschirmte Lampe ist nicht offen, und eine Gartenfackel ist auf jeden Fall offen. Ich denke der Auslegungsspielraum ist da eher gering. Welche Gefahr von was ausgeht, bilde ich mir vorsichtshalber garnicht erst ein beurteilen zu können.

Und ja, Händler müssten erzogen werden, aber letztlich liegt ja die Verantwortung auch zur Hälfte beim Kunden. :o
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Naja, Fackeln sind in den AGB unter "verbotene Gegenstände" ausdrücklich aufgelistet, da haben die Secs eigentlich wirklich keinen Ermessensspielraum...