Original geschrieben von Der Helm
Also wenn ich die (oder Kant) richtig verstehe, sagst du (oder er), das nicht die gute Tat an sich auch bedeuet das derjenige der sie vollbringt im Sinne der Moral "gut" gehandelt hat ?
Wohingegen jemand der eine "böse" Tat begeht, auch die Möglichkeit hat dabei "gut zu sein ? Solange sein handeln subjektiv gut war ?
Nach dem Motte der Wille zähl, im Gegensatz zu der Zweck heiligt die Mittel ?
Oder habe ich das ganze doch nicht richtig verstanden ?
Nun, in dem Abschnitt steht nicht was Kant zu "bösen" Taten sagt. Es geht ja um die Taten, die das natürliche Gesetz (welches a priori für jeden gültig ist) befolgen. Diese werden durch die rechte Gesinnung "gut". Ich bin mir nicht sicher ob das auch für Handlungen gilt die von Haus aus gegen die Maxime verstossen, denke aber eher nicht. Aber das weiss hier sicher einer besser.
Kannst ja im Notfal die Frage noch mal rausholen wenn der Suwi wieder da ist.